Haftstrafe für Triebwagenführer nach Zugunfall mit Totem in Münchendorf

Damit fiel die Strafe um einen Monat geringer als ursprünglich aus. Der Zug war im Mai 2022 mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und entgleist. Das Urteil ist nach Angaben des Landesgerichts Wiener Neustadt nicht rechtskräftig.
Zugunfall in Münchendorf: Fünf Monate bedingt für Triebwagenführer
Der Zug der Raaberbahn war mit 145 statt der vorgeschriebenen höchstens 60 km/h durch eine Weiche gerast und entgleist. Einer der sechs Wagen der Doppelgarnitur stürzte in ein Feld. Einer blieb seitlich auf der Böschung neben der Zugstrecke liegen. Die übrigen vier Wagen sprangen aus den Gleisen. Ein 25-jähriger Mann starb, zwei Personen erlitten schwere und mehrere Fahrgäste leichte Verletzungen.
Der selbst bei dem Unfall schwer verletzte Angeklagte hatte sich vor Gericht nicht schuldig bekannt. Er hatte im Jänner 2023 sechs Monate bedingt erhalten. Ein zweiter Rechtsgang wurde nötig, weil laut Oberlandesgericht Wien einigen technischen Feststellungen und Fragen nicht nachgegangen worden war. Am Dienstag wurden noch Zeugen befragt, sie schlossen einen Fehler beim Lichtsignal aus. Weil es keinen Anhaltspunkt dafür gab, dass die Signalanlage nicht einwandfrei funktioniert hätte, wurde der Triebwagenführer schuldig gesprochen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(APA/Red)
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