Haftstrafe für Raser nach Flucht vor Wiener Polizei

Ursprünglich ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den 33-jährigen Raser wegen versuchten Mordes, ließ jedoch den Tötungsvorsatz fallen. Der Mann wurde nun wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen und zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft stimmten dem Urteil zu.
Raser krachte bei Flucht vor Wiener Polizei in Pkw
Die Besatzung einer Funkstreife hatte den 33-Jährigen erkannt, der wegen offener Verwaltungsstrafen in Höhe von 33.000 Euro zur Fahndung ausgeschrieben war, als dieser mit seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen vier Monate alten Tochter am Beifahrersitz in Wien-Leopoldstadt unterwegs war. Mit Blaulicht und Folgetonhorn folgten sie dem Pkw und signalisierten dem Fahrer, dieser solle stehenbleiben. Stattdessen drückte dieser aufs Gas, bog in der Wehlistraße gegen die Einbahn ein, verlor dabei infolge überhöhter Geschwindigkeit die Herrschaft über sein Fahrzeug und krachte in einen anderen Pkw. Dieser Fahrer erlitt ein Schleudertrauma und Prellungen am der linken Schulter.
Polizist sprang gerade noch rechtzeitig zur Seite
Ungeachtet des Crashs gab der 33-Jährige nicht klein bei. Laut Anklage steuerte er einen Polizeibeamten, der sich ihm mit gezogener Pistole in den Weg stellte, mit 13 km/h an. Nur weil der Beamte rechtzeitig zur Seite sprang, sei der Polizist nicht niedergefahren bzw. -gestoßen worden, schilderte die Staatsanwältin. Ein Außenspiegel des Pkw streifte ihn am rechten Arm. Die Raserei des 33-Jährigen hatte erst ein Ende, als er mit seinem Fahrzeug ins Schleudern kam, in eine Baustelle krachte und der Pkw zwischen einem Bauzaun und einer Betonsäule eingeklemmt wurde. Selbst jetzt drehte der Angeklagte den Motor noch nicht ab. Erst vier Schüsse, die ein Polizist in die Reifen des Pkw abgab, bewogen ihn zur Aufgabe. Frau und Kind des 33-Jährigen entstiegen unverletzt dem Auto, der Lenker musste von der Polizei mit Gewalt aus dem Fahrzeug befördert werden.
Angeklagter Raser machte Angst vor Gefängnis geltend
Der Angeklagte machte nun vor Gericht Angst vor dem Gefängnis als Motiv geltend. Ihm sei klar gewesen, dass er aufgrund mangelnden Bargelds die für die offenen Verwaltungsstrafen vorgesehene sechswöchige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen gehabt hätte: "Ich habe die Zelle schon vor mir gesehen." Das Eingesperrtsein habe er unbedingt vermeiden wollen: "Ich hatte Angst, dass ich den Job verlier und meine Frau mit dem Kind allein bleibt." Im Nachhinein tue ihm sein Verhalten "sehr leid. Es brennt mir im Herzen", versicherte der neunfach Vorbestrafte. Er schwöre "beim Leben meiner Tochter", dass er den Polizisten nicht verletzen habe wollen.
(APA/Red)
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