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Haftstrafe für Kärntner wegen Sexualdelikten

Prozess am Landesgericht Klagenfurt gegen einen 56-jährigen Kärntner.
Prozess am Landesgericht Klagenfurt gegen einen 56-jährigen Kärntner. ©APA/PETER LINDNER
Ein 56-Jähriger wurde am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Schöffensenat befand ihn für schuldig, schwere Sexualdelikte an einem 13-jährigen Mädchen und einer stark unter Drogen stehenden Frau begangen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im vergangenen Sommer ereignete sich ein Fall, bei dem ein 13-jähriges Mädchen von zuhause weglief, nachdem ihr das Handy verboten worden war. In Klagenfurt wurde das Mädchen, ohne Geld und Handy, von einem Mann angesprochen und in seine Wohnung gebracht. Dort kam es laut Anklage zu Übergriffen. Etwa zwei Tage später fand die Polizei das Mädchen in verwirrtem Zustand auf der Straße. In ihrem Blut wurden Spuren von Cannabis und Lorazepam entdeckt.

Prozess gegen Kärntner wegen Sexualdelikten: DNA führte zu zweitem Fall

Der 56-Jährige war rasch ausgeforscht - und als seine DNA in die Datenbank eingespeist wurde, führte das zu einer weiteren Tat, die sich wenige Wochen zuvor ereignet hatte. Eine 23-jährige Frau, die schwer unter Drogen stand, hatte Anzeige erstattet, dass sie wohl missbraucht worden sei. Ihre Erinnerungen waren aber so verschwommen, dass sie sich nur mehr an Bruchstücke der betreffenden Nacht erinnern konnte. Der Angeklagte erklärte zu Beginn der Verhandlung vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi, er werde sich teilweise geständig verantworten. Zwar habe es Sexualkontakte mit der 13-Jährigen gegeben: "Aber ich habe gedacht, sie ist 18." "Damit haben wir auch kein Geständnis", verwies Kugi darauf, dass ja schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angeklagt war.

Angeklater bei Prozess wegen Sexualdelikten: "Wollte nur helfen"

Die Einvernahme des Angeklagten ließ die Mitglieder des Schöffensenates teilweise ratlos zurück. "Sie sagen, Sie treffen ein junges Mädchen auf der Straße, das verwirrt wirkt. Und dann nehmen Sie sie mit heim?", fragte Kugi. "Ja, ich wollte ihr nur helfen", sagte der Angeklagte. "Und Ihnen ist das nicht komisch vorgekommen, dass eine 18-Jährige Handyverbot bekommt?", bohrte Staatsanwältin Barbara Baum nach. "Nein, überhaupt nicht", antwortete der 56-Jährige. Vielmehr sei die Sache von dem Mädchen ausgegangen, sie habe auch von sich aus Alkohol und Zigaretten wollen. In ihrer Einvernahme, die im Gerichtssaal vorgespielt wurde, schilderte das Mädchen schließlich mehrere Übergriffe in den fast zwei Tagen, die sie bei dem Angeklagten verbracht hatte. Sie sei auch immer wieder in Ohnmacht gefallen, ihr sei schwindlig gewesen. Der Angeklagte habe ihr insgesamt 190 Euro für sexuelle Handlungen gegeben. Sie habe ihm gesagt, dass sie erst 13 Jahre alt ist.

Mutmaßliches zweites Opfer hatte fast keine Erinnerung

Im zweiten Fall bezüglich der 23-Jährigen gab der Angeklagte zu, Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben. Das sei aber alles einvernehmlich gewesen, nachdem er sie in der Nacht auf der Straße getroffen und sie zu sich in die Wohnung genommen hatte. Dem entgegen standen die Aussagen der Betroffenen: Sie habe fast keine Erinnerung an die Nacht, habe sich am Tag danach "schmutzig" gefühlt und hatte auch Verletzungen im Intimbereich. Im Krankenhaus hatte sich dann der Verdacht auf sexuellen Missbrauch ergeben. Die Frau hatte gleich mehrere Drogen und Medikamente konsumiert - und zwar in einer solchen Menge, dass ein Sachverständiger sie als nicht mehr handlungsfähig bezeichnete. Die Dosis war so hoch, dass andere Personen bei dieser Menge "wohl nicht mehr am Leben" wären, sagte der Gutachter.

Prozess wegen Sexualdelikten: 13-Jährige noch immer in Behandlung

Die 13-Jährige sei seit dem Vorfall laufend in Psychotherapie, sei auch in stationärer Behandlung gewesen und müsse mehrere Medikamente nehmen, erklärte die Privatbeteiligtenvertreterin des Mädchens. "Irgendeine Lolita-Geschichte zu erfinden, dass quasi der Angeklagte von einer 13-Jährigen verführt wurde, ist absolut nicht glaubwürdig", sagte Staatsanwältin Baum in ihrem Plädoyer. Vielmehr habe er in der Stadt "gezielt nach Frauen Ausschau gehalten, die Hilfe brauchen oder in Notsituationen sind. Und das ist es, was die beiden Betroffenen verbindet". Genau darauf verwies auch Kugi in seiner Urteilsbegründung: "Sie sind jemand, den möchte man als Frau, der es nicht gut geht, nicht treffen in der Stadt." In seinem Alter mit einem so jungen Mädchen zwei Tage zu verbringen sei "abnormal" - und auch, ob das Mädchen, wie vom Angeklagten mehrmals ins Treffen geführt, gewisse Dinge signalisiert worden seien, spiele überhaupt keine Rolle: "Kinder in dem Alter sind nicht sexuell selbstbestimmungsfähig." Der Schöffensenat habe in beiden Fällen keine Zweifel an seiner Schuld.

(APA/red)

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