Dies teilte die Kammer am frühen Montagabend mit. Die Unterstützungsleistung für Betroffene der Coronakrise kann auf der Website der Wirtschaftskammer beantragt werden.
Phase 2 des Härtefallfonds gestartet
Zur Verfügung stehen bis zu 2.000 Euro drei Monate lang, also insgesamt bis zu 6.000 Euro. Betroffene bekommen, wenn sie eine "wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19" nachweisen, in der Regel 80 Prozent des Verdienstentgangs ersetzt.
Nach Kritik an den Anspruchskriterien ist die Definition eines Härtefalls gelockert worden. In der zweiten Phase sind auch Mehrfachversicherte berechtigt. Nebeneinkünfte sind kein Ausschlusskriterium mehr und auch Gutverdiener, die vor der Krise mehr als 5.000 Euro brutto im Monat verdient haben, gelten nun als Härtefälle. Ebenfalls gestrichen wurde die Untergrenze von rund 460 Euro monatlich.
(APA/Red)
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