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FAQ: Fragen und Antworten zur zweiten Phase des Härtefallfonds für Selbstständige

Die zweite Phase des Härtefallfonds (HFF) für Selbstständige startet.
Die zweite Phase des Härtefallfonds (HFF) für Selbstständige startet. ©APA (Sujet)
Die zweite Phase des Härtefallfonds (HFF) für Selbstständige startet am heutigen Montag. Begleitend dazu hat die Wirtschaftskammer auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Neben Mustern zum Förderantrag und den Richtlinien sowie Fallbeispielen gibt es es auch Antworten auf die meistgestellten Fragen (FAQs).
Härtefallfonds für Selbstständige: 2. Phase startet

Hier eine Auswahl der meistgestellten Fragen (FAQs) rund um die zweite Phase des Härtefallfonds (HFF) für Selbstständige.

Wie funktioniert die Auszahlungsphase 2 des HFF?

Der Härtefall-Fonds ist eine Soforthilfe der Bundesregierung für Selbstständige. Nachdem in einer ersten Phase eine Soforthilfe von bis zu 1.000 Euro geleistet wurde, läuft nun die zweite Phase. Der Förderzuschuss beträgt maximal 2.000 Euro für einen Zeitraum, der einem Monat entspricht. Es gibt drei festgelegte Betrachtungszeiträume, daher beträgt die Förderung insgesamt maximal 6.000 Euro. Die Beantragung und Auszahlung der Förderung erfolgt im Nachhinein, das heißt, nach Ablauf des jeweiligen Betrachtungszeitraumes. Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) steht in Summe derselbe maximale Förderbetrag von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung. Förderungen aus der Auszahlungsphase 1 werden bei der Phase 2 angerechnet. Die Wirtschaftskammerorganisation wickelt die Förderung im Auftrag der Bundesregierung ab. Im Interesse einer raschen und wenig bürokratischen Abwicklung werden für die Berechnung der Förderungshöhe Daten aus dem Einkommensteuerbescheid verwendet. Diese Daten werden von der Finanzverwaltung unter Einhaltung des Datenschutzes übermittelt.

Für welche Zeiträume erfolgt die Förderung?

Die Betrachtungszeiträume (Förderungszeiträume) sind fix vorgegeben: Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 - 15. April 2020; Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 - 15. Mai 2020; Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 - 15. Juni 2020; Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Werde ich die Soforthilfe zurückzahlen müssen?

Die Förderung ist grundsätzlich ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Es müssen jedoch die Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht der Sozialversicherung.

Wie unterscheiden sich Auszahlungsphase 1 und Auszahlungsphase 2?

Der Kreis der Förderberechtigten wurde in der Phase 2 ausgeweitet. So kann ein Antrag gestellt werden, auch wenn: eine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung vorliegt und Nebeneinkünfte (neben Einkünften aus Gewerbebetrieb und/oder selbständiger Tätigkeit) erzielt werden. Dazu zählen auch Bezüge aus der Pensionsversicherung. Nebeneinkünfte werden jedoch bei der Ermittlung der Zuschusshöhe berücksichtigt und können die Förderhöhe daher reduzieren.

Eine Einkommensobergrenze und -untergrenze ist nicht mehr vorgesehen.

Welche Unterstützungsmaßnahmen sind für die Förderung schädlich?

Wer eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds erhält, darf keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) erhalten haben, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Ausgenommen davon sind Förderungen aufgrund von Corona-Kurzarbeit. Die Inanspruchnahme staatlicher Garantien ist erlaubt. Außerdem darf kein Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen bestehen.

Es ist aber möglich, zuerst eine Förderung im Härtefall-Fonds zu beantragen und später auch Leistungen aus dem Corona Hilfs-Fonds zu beziehen, sofern auch für eine Hilfe aus diesem Fonds die Voraussetzungen vorliegen. Die Leistung aus dem Härtefall-Fonds wird jedoch angerechnet.

Wie werden die Mittel vergeben? First come, first serve? Was ist, wenn das Geld ausgeschöpft ist?

Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Wir rechnen mit einer hohen Anzahl an Anträgen. Wir bemühen uns selbstverständlich um die raschestmögliche Bearbeitung der Anträge. Die Beantragung ist bis 31.12.2020 vorbehaltlich der budgetären Bedeckung möglich.

Wann bekomme ich das Geld?

Den Zuschuss erhalten Sie nach vollständiger Prüfung und nach Erhalt der Förderzusage auf das von Ihnen angegebene Konto übermittelt. Bitte beachten Sie, dass der Abgleich der Daten mit der Finanzverwaltung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Erhalt der Förderzusage wird die Überweisung am darauffolgenden Tag veranlasst.

Mehr FAQs gibt es hier.

>> LIVE-Ticker zur Corona-Krise

(APA/Red)

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