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Härtefallfonds mit bis zu 6.000 Euro: Auszahlung ab kommender Woche

Ab kommender Woche sollen die Auszahlungen starten.
Ab kommender Woche sollen die Auszahlungen starten. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Ab kommender Woche soll die Auszahlung aus dem "Härtefallfonds" starten. Dabei werden maximal 6.000 Euro ausgezahlt.

Die Auszahlungen aus dem "Härtefallfonds" zur Hilfe für Selbstständige und Kleinunternehmer in der Coronakrise sollen kommende Woche starten. Anträge bei der Wirtschaftskammer werden laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) ab Freitag möglich sein. Ausgezahlt werden maximal 6.000 Euro, wie Kogler bei einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Donnerstag sagte.

Auszahlung kann ab morgen beantragt werden

Einerseits sei die Kurzarbeit breit angelaufen und biete die Möglichkeit, dass viele Menschen nicht ihre Jobs verlieren. Die Lohnkosten würden dabei von der Republik getragen. Auszahlungen aus dem Härtefall-Fonds für EPU könnten schon ab morgen (Freitag) beantragt werden, das erste Geld daraus soll im Laufe der kommenden Woche fließen. Darüber hinaus gebe es einen Krisenfonds von 15 Mrd. Euro für die von den Schließungen direkt betroffenen Branchen wie Gastronomie, Tourismus und Handel. Zusätzlich gebe es Kreditgarantien und Steuerstundungen "für alle, die es brauchen".

"Wir sind darüber hinaus auch mit den Banken in Kontakt, um Kreditstundungen zu ermöglichen für alle privat Betroffenen - Häuselbauer, die jetzt ihren Job verlieren oder weniger verdienen und aufgrund der Situation nicht in der Lage sind, ihre Kreditraten zu bezahlen."

Es gelte zu vermeiden, "dass die Wirtschaftskrise einfach ihren Lauf nimmt" und sich von Branchen, die komplett ausfallen, auf andere überträgt, warnte Kogler. Darum gebe es den 15-Milliarden-Nothilfefonds und für ganz kleine Unternehmen, freie Dienstnehmer und auch die nicht gewinnorientierten Organisationen einen Härtefallfonds.

Der Nothilfefonds sei eine Mischung aus Kredit und Zuschuss, erklärte Kogler. Beantragen könne man zunächst maximal die Quartalsumsatz-Summe, "das kriegt man einmal als Kredit, mit günstigen Zinsen, alles, was sich europarechtlich gerade noch so niedrig wie möglich ausgeht". Nach einem Jahr sollte dann die Höhe der tatsächlichen Schäden feststehen. Diese Kosten würden zum größten Teil ersetzt und diese Teile des Kredits würden in einen Zuschuss umgewandelt werden. Auch die Banken müssten jetzt ein paar Tage oder Wochen mithelfen, bis die ersten Zahlungen fließen. Die meisten Bankchefs der großen Bankengruppen seien bereit, in diese Richtung zu wirken, sagte Kogler. Beantragt werden können laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) Kredite bis zu 120 Mio. Euro. "Die betroffenen Unternehmen bekommen bis zu drei Viertel ihrer Betriebskosten vom Staat ersetzt", so Blümel.

Blümel: Bereits 55.600 Anträge eingelangt

Laut Blümel wurden bei den Finanzämtern bereits 55.600 Anträge auf Steuerstundungen oder Vorauszahlungsherabsetzungen gestellt, davon seien mehr als 45.000 bereits erledigt worden. "Das ist ein Volumen von 1,3 Mrd. Euro, das mehr an Liquidität in den betroffenen Unternehmen verbleibt und dadurch auch hilft, besser durch die Krise zu kommen."

Man versuche auch, die staatlichen Kreditgarantien auszuweiten, sagte Blümel. Derzeit könnten vom Staat nur bis zu 80 Prozent an Garantien und Haftungen übernommen werden, "wir wollen da höher raufgehen". Derzeit sei beihilfenrechtlich nicht mehr möglich.

Was die Ausschüttung von Dividenden durch Unternehmen angeht, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen, denke man "über gewisse Beschränkungen" nach, sagte Kogler.

Es sei "extrem wichtig", die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, "damit möglichst wenige Menschen in Österreich sterben, das ist die oberste Priorität", sagte Blümel. "Dass das die Wirtschaft in Mitleidenschaft zieht, ist völlig klar, aber ich möchte hier nicht die Auswirkungen in der Wirtschaft über die Menschenleben stellen, die gefährdet sind."

Bonuszahlungen auch für Polizisten geplant

Kurz kündigte außerdem an, dass die Regierung neben den Corona-Bonuszahlungen für Supermarktmitarbeiterinnen auch Boni für andere Berufsgruppen wie etwa Polizisten steuerfrei stellen möchte. An die Bevölkerung appellierte Kurz, durchzuhalten und Beschwichtigungsversuchen keinen Glauben zu schenken: "Die Lage ist ernst und sie ist weiterhin ernst."

Der mit einer Mrd. Euro dotierte Härtefallfonds ist Teil des von Regierung und Parlament geschnürten 38 Mrd. Euro-Hilfspakets. Von diesem Fonds sollen Kleinunternehmer mit maximal neun Mitarbeitern sowie Selbstständige, freie Dienstnehmer und Einpersonenunternehmer profitieren. In einer ersten Phase sollen daraus bis zu 1.000 Euro ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu 2.000 Euro monatlich für maximal drei Monate.

Ab Freitag starten Erstauszahlungen

Erstauszahlungen werden laut Kogler ab Freitag erfolgen, weitere dann kommende Woche. Der größere Nothilfefonds - hier geht es um bis zu 15 Mrd. Euro - soll dann eine Mischung aus Krediten und Zuschüssen bereitstellen, um Liquidität in Unternehmen zu sichern. Die Regierung wolle damit den "Wiederaufbau im Wirtschaftssystem" erleichtern, so Kogler.

Die Richtlinie für den Härtefallfonds

Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer mit bis zu neun Mitarbeitern erhalten aus dem mit einer Milliarde Euro dotierten Härtefallfonds eine "Soforthilfe" von bis zu 1.000 Euro. Anträge dafür sollen ab Freitagnachmittag bei der Wirtschaftskammer möglich sein. In weiterer Folge sind bis zu 6.000 Euro Unterstützung möglich.

Bei einem bisherigen Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro im Jahr beträgt der Erst-Zuschuss 500 Euro, darüber sind es 1.000 Euro, heißt es in der achtseitigen Richtlinie. In einer zweiten Phase sollen dann für maximal drei Monate bis zu 2.000 Euro monatlich ausgezahlt werden, kündigte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Donnerstag an. In Summe sind es also bis zu 6.000 Euro. Die weiteren Details zu dieser zweiten Phase sind aber noch unklar.

Hilfe mit Ober- und Untergrenzen-Regelung

Grundsätzlich gibt es für die Hilfen eine Ober- und eine Untergrenze: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich (80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage) oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro (jährliche Geringfügigkeitsgrenze) verdient, hat keinen Anspruch. Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte (im Sinne des § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro) bezieht. Wer etwa eine Wohnung vermietet, könnte deshalb aus der Förderung herausfallen.

Anträge für den Härtefallfonds sind "vorbehaltlich der budgetären Bedeckung" bis zum 31.12.2020 möglich. Das Ansuchen erfolgt online über ein Formular der Wirtschaftskammer. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Bei Ablehnung muss die Wirtschaftskammer die Gründe schriftlich bekannt geben. Teil des Antrags ist auch eine eidesstattliche Erklärung. Falschangaben haben strafrechtliche Folgen.

Gegenstand der Förderung ist "der teilweise Ersatz von entgangenen Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und aus Gewerbebetrieben, die durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise wirtschaftlich signifikant betroffen sind", wie es in der Richtlinie heißt. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Ein Wechsel in den mit 15 Mrd. Euro dotierten Nothilfefonds ist möglich. Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird dann dort angerechnet. Die zusätzliche Inanspruchnahme staatlicher Garantien ist erlaubt.

Fördererwerber muss "von einer wirtschaftlich Bedrohung durch COVID-19 betroffen"

Als Förderungswerber zugelassen wird, wer eine Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) oder eine Steuernummer in Österreich hat. Weiters muss die Gewerbeberechtigung bis 31.12.2019 eingetragen worden sein bzw. die unternehmerische Tätigkeit vor diesem Stichtag aufgenommen worden sein. Der Sitz oder die Betriebsstätte muss in Österreich sein. Der Förderwerber muss darüber hinaus "von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen" sein. Das bedeutet, er ist:

  • nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder
  • von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen oder
  • hat einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres.

Non-profit Organisationen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind von der Richtlinie nicht umfasst. Da werde es eigene Richtlinien geben, hieß es zur APA.

Zahlung aus Härtefallfonds könnte auf 7.000 Euro steigen

Die maximale Auszahlungssumme aus dem Härtefallfonds der Regierung könnte von 6.000 auf 7.000 Euro steigen. "Ob die Soforthilfezahlung von 500/1000 Euro angerechnet wird oder nicht ist derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen", erklärte die Pressesprecherin des Wirtschaftsministeriums am Donnerstagabend gegenüber der APA.

Auszahlung aus Härtefallfonds bleibt bei 6.000 Euro

Die Auszahlungssumme aus dem Härtefallfonds bleibt bei maximal 6.000 Euro. Die Soforthilfezahlung von bis zu 1.000 Euro werde angerechnet, sagte die Pressesprecherin des Wirtschaftsministeriums am Donnerstagabend zur APA.

>> Aktuelle News zur Corona-Krise

(APA/Red)

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