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Häftling war hungrig: Zwischenstopp bei Fast-Food-Lokal in NÖ

Ein Häftling wurde während dem Transport hungrig und wollte einen Burger essen.
Ein Häftling wurde während dem Transport hungrig und wollte einen Burger essen. ©AP (Sujet)
Einen Zwischenstopp in einem Fast-Food-Lokal in NÖ legte am vergangenen Mittwoch ein Gefangenentransport ein. Ein Häftling wollte einen Burger essen, um eine Eskalation zu verhindern erfüllte man ihm den Wunsch.

Bei einem Transport eines psychiatrisch schwer auffälligen Häftlings der Justizanstalt Göllersdorf (Bezirk Hollabrunn) in das Landesklinikum Mauer haben die Beamten einen Zwischenstopp in einem Fast-Food-Lokal gemacht, bestätigte das Justizministerium einen Bericht von “Heute” (Dienstag-Ausgabe).

“Die hier gewählte Vorgehensweise war für den Strafvollzug höchst ungewöhnlich”, hieß es auf Anfrage. “Da eine Eskalation der Situation während des Transportes nicht auszuschließen war, haben die Beamten im Sinne eines ruhigen Verlaufes den Wunsch des Insassen nach einem Burger erfüllt”, teilte das Ministerium mit.

Zwischenstopp: Gefangener wollte Burger essen

Von einer Erpressung könne nicht die Rede sein. Der Häftling hatte dem Bericht zufolge randaliert, nach dem Burger-Essen ging die Überstellung reibungslos weiter.

Um den Zielort so schnell wie möglich zu erreichen, wurde der Rest der Fahrt vergangenen Mittwoch mit Blaulicht durchgeführt. Der Vorfall werde geprüft, sagte Josef Schmoll von der Generaldirektion für den Strafvollzug. Bei der Justizanstalt Göllersdorf handelt es sich um eine Spezialanstalt für geistig abnorme zurechnungsunfähige Rechtsbrecher, der Häftling wurde aus psychiatrischen Gründen nach Mauer überstellt.

Justizwachegewerkschaft: Autorität in Gefahr

Nach dem Vorfall sieht die Gewerkschaft nun das Ansehen der Justizwache in Gefahr. Albin Simma, Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft, fürchtet einer Aussendung zufolge, dass die Autorität der Justizwache untergraben und der ganze Wachkörper lächerlich gemacht wurde.

“Die Entscheidung leitender Offiziere, einen randalierenden Sextäter zu einem Fast- Food-Lokal zu eskortieren, ist durch nichts zu rechtfertigen”, sagte Simma, der sich von dieser Entscheidung distanzierte. “Dem Erpressungsversuch eines Insassen nachzugeben ist ein schwerer Fehler, gefährdet die Rechtsstaatlichkeit des exekutiven Handelns und öffnet Verbrechern Tür und Tor für weitere Erpressungen”, warnt Simma.

Er forderte die Generaldirektion auf, nach dem Vorfall umgehend dienstrechtliche Schritte einzuleiten.

(APA/Red)

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