Feldkirch. (VN-vic) Lange währte der Streit um die geplante Hackschnitzelanlage der Agrar Altgemeinde Altenstadt. Nun, nach viereinhalb Jahren, hat der Baubescheid seine Rechtskraft erlangt. Damit dürften sämtliche Verfahren zum geplanten Projekt Neubau Hackschnitzelhalle und Bürogebäude beim bestehenden Forsthof im Bereich Rüttenenstraße/Brettergatter in Gisingen abgeschlossen sein. Die Agrargemeinschaft will jetzt die Detailplanungen und die Ausschreibungen für den Neubau vorbereiten und sich um weitere Hackschnitzelabnehmer umsehen.
Hackgut für Heizwerk
In der neuen Anlage soll neben Hackschnitzeln auch Stückholz erzeugt werden sowie die Entrindung erfolgen. Ausschlaggebend für die Erweiterung war die Beteiligung der Agrar Altenstadt am „Biomasse–Heizwerk Bifang“ in Rankweil, gemeinsam mit der Gemeinde Rankweil und den Stadtwerken Feldkirch. Die Agrar will dafür Hackschnitzel aus den eigenen Wäldern zur Verfügung stellen – was die Neugestaltung des Forsthofs erforderlich macht. Die Planung war bereits seit dem Jahr 2012 abgeschlossen. Der Betrieb hätte im Sommer 2014 aufgenommen werden sollen. Doch weil der Baustart sich über Jahre verzögert hat, musste bis dato – während der letzten vier Heizperioden – sämtliches Hackgut zugekauft werden, weil die Produktion nur im Wald selbst vorgenommen werden kann.
Teure Verzögerungen
Grund für die Verzögerung ist, dass Anrainer sich jahrelang gegen die Pläne der Agrargemeinschaft gewehrt haben. Ihr größtes Bedenken war der Betriebslärm, den eine Hackschnitzelanlage mit sich bringt. Daneben befürchteten sie eine Verkehrszunahme rund um das Naherholungsgebiet „Alte Rüttenen“. Mehrere Fachgutachten sowie Änderungen in den Bauplänen waren nötig, um dem erhofften Baubescheid näherzukommen. Die Zeit verstrich, die Kosten stiegen. Ursprünglich war rund eine Million Euro für den Bau der Hackschnitzelanlage vorgesehen. Durch die zusätzlichen Gutachten und Planänderungen hatten sich die Kosten zu diesem Zeitpunkt bereits verdoppelt.
Als der Baubescheid Anfang 2015 eintraf, glaubte die Agrar sich „in den Startlöchern“ zu wissen. Doch weit gefehlt: Die Anrainer legten ein weiteres Mal Berufung ein und reichten ihre Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Für sie blieb es „unverständlich, dass ein lärmerzeugender Betrieb in unmittelbarer Nähe zum Bauwohngebiet und Naherholungsgebiet gebaut werden soll“. Nachdem sie beim Landesverwaltungsgericht abgeblitzt waren, gingen sie vor den Verfassungsgerichtshof. Das Verfahren zog sich mehr als ein Jahr hin; nun hält die Agrargemeinschaft den rechtskräftigen Baubescheid in Händen.
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