Gutscheinklauseln von Zalando laut Gericht unzulässig
Demnach galten die Gutscheine nur fünf Jahre und nur für bestimmte Waren. Das Oberlandesgericht Wien befand die entsprechenden Klauseln für unzulässig. Zalando habe seine Geschäftsbedingungen den Vorgaben des Urteils bereits angepasst.
Beschwerden wegen Befristung und Gutschein-Wert
Laut den Konsumentenschützern hatten Gerichte bisher eine Frist von drei Jahren als unzulässig angesehen. Im Urteil des Oberlandesgerichts Wien sei nun erstmals eine Klausel mit fünfjähriger Befristung als unzulässig erkannt worden. Auch eine Klausel, wonach Zalando-Gutscheine bei einem Kauf nur bis zu einem Wert von 200 Euro eingelöst werden können, hielt das Gericht für nicht gerechtfertigt, weil dieser Betrag oft unter den üblichen Bestellsummen liege.
Zalando hat Klauseln bereits angepasst
Zalando wurde den Konsumentenschützern zufolge verpflichtet, die Verwendung dieser Klauseln in Zukunft zu unterlassen. Das Unternehmen habe seine Geschäftsbedingungen bereits entsprechend angepasst. "Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk. Umso wichtiger ist es, dass sie ohne unnötige Hürden eingelöst werden können", so AK-OÖ-Chef Andreas Stangl.
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