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Gute Pflegequalität in den Vorarlberger Pflegeheimen

Die Pflegequalität in den Vorarlberger Pflegeheimen ist gut, betont Landesstatthalter Gesundheitsreferent Markus Wallner. Die Aufsicht nach dem Pflegeheimgesetz wird durch die Bezirkshauptmannschaften wahrgenommen. Wenn Mängel festgestellt werden, wird mit Bescheid die Behebung vorgeschrieben. Behördliche Verbesserungsauflagen an einzelne Pflegeheime sind der Beweis, dass die Aufsicht funktioniert. Auf Grund einzelner Defizite allen Pflegeheimen mangelnde Qualität vorzuwerfen ist unsachlich, führt Landesstatthalter Wallner an.

Kontrollinstanzen

Pflegeheime unterliegen mehreren Kontrolleninstanzen: Der Patientenanwaltschaft, der Heimbewohnervertretung bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, dem Konsumentenschutzrecht bei den Heimverträgen und der Aufsicht durch die Bezirkshauptmannschaften.

Die Rechtsgrundlage dafür ist das Pflegeheimgesetz, welches die Rechte der Heimbewohner und die Pflichten der Heimbetreiber festlegt. Im Erlass zum Pflegeheimgesetz ist definiert, dass nach Bedarf, jedenfalls zumindestens einmal jährlich, eine Überprüfung stattfinden muss.

Pflegeheime

Pflegeheime in Vorarlberg (alle Zahlen beziehen sich auf 2006): – 51 Einrichtungen mit 2.147 Plätzen, davon 1.818 Pflegeplätze und 329 Wohnplätze – 1.914 genutzte Zimmer, davon 1.755 Einzelzimmer – 3.687 Menschen wurden im Jahr 2006 betreut, davon kamen 1.152 nur vorübergehend in ein Pflegeheim (Urlaub von der Pflege, …) – 1.991 Menschen wurden im Jahr 2006 aus Mitteln der Sozialhilfe unterstützt – Zum Stichtag 31.12.2006 waren 1.942 Menschen in einem Pflegeheim untergebracht – durchschnittliches Eintrittsalter über 80 Jahre – durchschnittliche Pflegeheimeinstufung 4,7 (von 7)

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OTS0181 2007-07-24/17:41

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