Gute Nachrichten nach Fenstersturz in St. Pölten

Der Bub hatte sich früheren Polizeiangaben zufolge am 24. Juni gemeinsam mit der Mutter in der Wohnung aufgehalten. Die Frau soll die Toilette aufgesucht haben, während der Vierjährige das Fenster im Kinderzimmer geöffnet haben dürfte. Der Bub stürzte in der Folge auf eine Grünfläche.
Staatsanwaltschaft St. Pölten hatte nach Fenstersturz zunächst grobe Fahrlässigkeit angenommen
Seitens der Staatsanwaltschaft St. Pölten war zunächst grobe Fahrlässigkeit angenommen worden. Nun ist laut ORF aber eine Anklage gegen die Mutter als nicht für geboten erachtet worden. Offeriert worden sei der Frau eine zweijährige Probezeit, danach könne das Verfahren eingestellt werden.
(APA/Red)
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