Die Kosten für den Sachverständigen müsse zunächst der Staat übernehmen, im Falle von Schuldsprüchen müssten die Verurteilten die Kosten übernehmen, hieß es.
Christian Imo war am 9. August vom Gericht zum Sachverständigen für das Handelsverhalten des mitangeklagten Investmentbankers Wolfgang Flöttl bestellt worden. Die Verteidiger von Flöttl stellten am 19. September einen Ablehnungsantrag wegen des Verdachts auf Befangenheit und führten geschäftliche Beziehungen des Gutachters mit dem im BAWAG-Prozess als Zeuge aufgetretenen ehemaligen BAWAG-Treasurer Thomas Hackl an. Am 1. Oktober wurde Imo vom Schöffengericht abgelehnt. Als neuer Gutachter wurde der Grazer Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner bestellt, er soll sein Gutachten bis zum 15. Jänner 2008 vorlegen.
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