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Güterweg Ganeu

Ab sofort ist das Befahren des Güterweges Ganeu nur für Innhaber eines Berechtigungsscheines gestattet.
Ab sofort ist das Befahren des Güterweges Ganeu nur für Innhaber eines Berechtigungsscheines gestattet. ©Alexander Stoiser
Laut Gemeindevertretungsbeschluss vom 22. März 2012 gilt weiterhin, dass die Erhaltungskosten für den Güterweg Ganeu von der Gemeinde übernommen werden.Allerdings sollen ab dem 1.

Jänner 2013 die Eigentümer eines Wohnobjektes im Gebiet Ganeu/Schandang sich an den Erhaltungskosten der Straße beteiligen. Das Befahren des Güterweges ist nur mit Berechtigungsschein gestattet. Die Exekutive wird das Fahrverbot verstärkt überwachen.

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