Auch die Grünen übten Kritik. Der Wiener ÖVP-Chef und Neo-Minister Gernot Blümel ließ sich hingegen weder zu Lob noch zu Kritik hinreißen.
ÖVP-FPÖ-Regierungspakt gegen individuelle Unterbringung
Im ÖVP-FPÖ-Regierungspakt findet sich der Plan, dass individuelle Unterbringung für Asylwerber künftig nicht mehr möglich sein soll. Der Noch-Vizebürgermeister ohne Ressortverantwortung – der heute zum Klubchef im Parlament gekürt wird – befand im Interview mit “Wien heute”, man solle Asylwerbern zeigen, dass es hier “doch nicht so gemütlich ist”, wie alle glauben würden. Welche Randbezirke er für Großquartiere konkret meinte, sagte Gudenus nicht. Er war noch 2016 vehement gegen “Massenquartiere” aufgetreten.
Gudenus (FPÖ) im Interview zu aktuellen Plänen
FPÖ demonstrierte gegen Asylquartier in Wien-Liesing
Die FPÖ hatte etwa gegen größere Notunterkünfte wie jenes in Liesing – das in einem ehemaligen Firmengebäude untergebracht wurde – demonstriert und damals sogar ausdrücklich die Verteilung auf kleinere Einheiten gefordert. Wie Gudenus erläuterte, bestand das Problem in Liesing nach Ansicht der FPÖ an der unmittelbaren Nähe zu Wohnbauten.
Kritik von Häupl und Vassilakou an Gudenus-Idee
Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) zeigte sich am Dienstag jedenfalls erstaunt: “Bei den ungefähr 13.000 Flüchtlingen, die wir derzeit in Wien in Privatquartieren haben, da möchte ich wissen, wo die 150 Flüchtlingsquartiere oder Flüchtlingshäuser hinkommen. Vielleicht in die Sisi-Villa im Lainzer Tiergarten.”
Scharfe Kritik äußerte auch die grüne Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou. Dieser Vorschlag sei nicht nur menschenverachtend, sondern auch inkompetent. Denn Flüchtlinge in Massenquartiere am Stadtrand zu zwängen, würde wohl kaum die Integration dieser Menschen fördern. “Das sind mindestens zwei Traiskirchen”, veranschaulichte Vassilakou die Dimension an Personen in einer Pressekonferenz. Angesichts der Aussage des designierten FPÖ-Klubchefs im Bund sei sie froh, dass Gudenus nicht Minister geworden sei.
Kein positiver Aspekt im “Zusammenpferchen” von Flüchtlingen
Der grüne Rathaus-Klubobmann David Ellensohn sieht ebenfalls keinen positiven Aspekt im “Zusammenpferchen” von Flüchtlingen. Nicht nur, dass man Menschen aus ihrer Umgebung “herausreißt”, müssten zudem noch teure neue Gebäude errichtet werden. “Es gibt im Integrationskapitel, das diesen Namen nicht verdient, viele Grauslichkeiten, aber das ist der brutalste Anschlag.”
ÖVP-Landesparteichef und Neo-Minister Gernot Blümel wich am Dienstag auf Journalistenfragen, was er vom Vorstoß von Gudenus halte, konsequent aus: “Ich stehe zu dem, was wir mit der FPÖ ausgemacht haben, was den Integrations- und Asylbereich betrifft”. Diese “politischen Absichtserklärungen” gelte es nun baldigst in eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung zu bringen.
Flüchtlings-Massenquartiere als logische Konsequenz?
Ob durch das geplante Aus für die individuelle Unterbringungsmöglichkeit von Flüchtlingen Massenquartiere die logische Konsequenz seien, beantwortete Blümel ebenso wenig wie die Frage, ob mit individueller Unterbringung lediglich Privatwohnungen oder auch NGO-Einrichtungen gemeint seien: “Das wird man sich genau ansehen.”
Koalition: Verwaltungsgerichtshof stellt sich gegen Asylpläne
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich am Dienstag klar gegen die Regierungsvorhaben in Sachen Asyl gestellt. “Würde die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen, bliebe als einzige höchstgerichtliche Instanz zur Überprüfung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts der Verfassungsgerichtshof”, mahnte der VwGH in einer Aussendung ein.
Kritik im Namen des Gerichtshofes ist eher ungewöhnlich, umso schwerer wiegt der Einwand des Höchstgerichts. Die Pläne würden die 2012 beschlossene Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit konterkarieren und wären ein “Rückschritt in einem menschenrechtlich besonders sensiblen Bereich”. Die neue ÖVP-FPÖ-Regierung plant, zur Effizienzsteigerung von Asylverfahren den Ausschluss der außerordentlichen Revision an den VwGH.
Höchstgericht lehnt Ausschluss der außerordentlichen Revision ab
Es wäre in diesem Fall mit einer weiteren Steigerung der Beschwerden in Asylangelegenheiten an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu rechnen, womit es im Ergebnis lediglich zu einer Verschiebung von Verfahren vom VwGH zum VfGH kommen würde, heißt es in der Pressemitteilung. Zudem dauerten die Verfahren vor dem VwGH im Schnitt nur eineinhalb Monate, es käme also zu keiner “nennenswerten Verfahrensbeschleunigung”.
Laut VwGH sind mehr als 90 Prozent der Asyl-Verfahren vor dem höchsten Verwaltungsgerichts außerordentliche Revisionen. “Ein Ausschluss dieser Revisionsmöglichkeit bedeutet praktisch einen völligen Ausschluss der Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes in Asylsachen”, so die Warnung der Richter. Die Anrufbarkeit der VwGH stelle die Einhaltung menschenrechtlicher Garantien sicher und sorge für eine Rechtsprechung nach einheitlichen Grundsätzen. Sowohl Asylwerber als auch Asylbehörden hätten Revision eingelegt, so der VwGH.
(apa/red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.