Die Staatsanwältin hatte akzeptiert und ebenfalls festgestellt, dass der Vorwurf der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt aufgrund des Beweisverfahrens vom Tisch sei. Damit blieb fahrlässiges Handeln übrig. Ab dem Erkennen des Schadens 2010 habe der Pflanzenschutzmittelhersteller im Werk Leobendorf Gegenmaßnahmen ergriffen und nicht, wie es noch im Strafantrag geheißen hatte, ungehindert weiter produziert, meinte Richter Rainer Klebermaß.
Geldbuße nach Grundwasserverunreinigung
Die Entscheidungsträger des Unternehmens müssen Geldbußen in der Höhe von 3.000 bis 38.000 Euro leisten. Sie bleiben aber unbescholten. Auch Kwizda als Verband wurden 250.000 Euro Geldbuße angeboten. (APA)
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