Der unentgeltliche Erwerb von Grundeigentum innerhalb der Familie müsse auch künftig begünstigt werden, forderte Wallner am Dienstag nach der Vorarlberger Regierungssitzung.
Verteuerung “so nicht zumutbar”
Eine Berechnung nach dem Verkehrswert würde für die Familien “zu einer erheblichen Verteuerung führen, die so nicht zumutbar ist”, so der Regierungschef.
Die Diskussion sei eine ähnliche wie bei der Grundbucheintragungsgebühr, bei der man zu einer tragfähigen Lösung gekommen sei. Eine solche erwarte er sich von den Verantwortlichen des Bundes auch in diesem Fall. “Gerade für junge Familien dürfen wir keine weiteren Hürden aufbauen, wenn es um die Weitergabe von Grundstücken und den Erhalt von Eigentum geht”, stellte Wallner fest.
Grunderwerbssteuer verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof hatte die Bemessung der Grunderwerbssteuer am Dienstag als verfassungswidrig aufgehoben. Der Grund ist einmal mehr, dass die Steuer für einen Teil der Transaktionen nach dem Verkehrswert und für den anderen Teil nach dem veralteten Einheitswert berechnet wird, betonte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger.
Diese laut VfGH sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung führte schon zu einer Reihe von Aufhebungen, nämlich der Schenkungs-, Erbschafts-, Stiftungseingangssteuer sowie zuletzt der Grundbucheintragungsgebühr. Für die Grunderwerbssteuer hat der VfGH eine – mit Blick auf das Wahljahr 2013 – recht lange Reparaturfrist bis 31. Mai 2014 gesetzt.
VfGH-Entscheid absehbar
In einer ersten Reaktion hat Bundeskanzler Faymann am Dienstag angekündigt, dass man mit diesem Thema sofort beginnen werde. Man werde eine Reparatur zustande bringen, meinte auch Vizekanzler Spindelegger nach dem Ministerrat. Laut Faymann hat die Regierung mit der Entscheidung gerechnet, habe es doch entsprechende Signale vom VfGH gegeben.
VfGH-Präsident Holzinger hofft, dass der Gesetzgeber bei der Reparatur der Grunderwerbssteuer “endlich eine befriedigende und umfassende Lösung” zum Problem der veralteten Einheitswerte zustande bringt. Reparaturbedarf besteht, denn die Grunderwerbssteuer brachte im Jahr 2011 750 Mio. Euro, teilte das Finanzministerium mit. Dort will man vor einer inhaltlichen Stellungnahme erst die Experten das Erkenntnis des VfGH genau prüfen lassen.
(APA)
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