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Grundeigner gewinnen Umwidmungs-Rechtsstreit

Lochau - Grundstücksbesitzer aus Lochau haben am Landesgericht Feldkirch in einem Rechtsstreit um die Umwidmung von Bauland mit der Gemeinde Lochau Recht erhalten. VOL Live  | Mitteilung der Gemeinde

Die Grundeigentümer klagten in zweiter Instanz, weil die Gemeinde Bauland in landwirtschaftlich genutzte Flächen umwidmete und dafür keine Entschädigung zahlen will. Das Gericht sprach den Grundstücksbesitzern laut einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg 1,8 Mio. Euro Entschädigung zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der seit fast zehn Jahren andauernde Rechtsstreit begann, als die Gemeinde Lochau Bauland im Wert von 2,5 Mio. Euro in landwirtschaftliche Flächen umwidmete, um ein „Sichtfenster“ – einen durchgehenden Streifen Grünfläche vom Bodensee bis zum Ortskern – zu ermöglichen. Nach Ansicht des Gerichts bedeutete die Behandlung der Betroffenen aber eine „krasse Benachteiligung“, wurde Karl Schelling, Anwalt der Grundstückseigner, in dem Bericht zitiert.

Zudem seien die Landesbestimmungen verfassungswidrig, befand das Gericht laut Schelling. Bei der erstmaligen Erlassung des Flächenwidmungsplanes steht dem Grundeigner laut Landesgesetz eine Entschädigung zu, bei einer späteren Umwidmung von Bauland in Freifläche nicht.

Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, können die Grundstücksbesitzer theoretisch nicht frei über das Geld verfügen. Denn das Landesgesetz sieht vor, dass die Mittel bei einer Rückwidmung in Bauland innerhalb der nächsten 15 Jahre zurückbezahlt werden müssen.

Die Gemeinde Lochau überlegt sich nun, vor den Obersten Gerichtshof ziehen. Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, wäre es richtungsweisend für ähnlich gelagerte Fälle in Vorarlberg und könnte auch Auswirkungen auf die Raumplanung haben.

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