Knapp eineinhalb Jahre, nachdem die Initiative die Errichtung des ersten österreichischen Sterbehilfevereins der Landespolizeidirektion Wien angezeigt hatten, liege nun eine erste gerichtliche Entscheidung zur behördlichen Untersagung der Vereinsgründung vor. In dem Urteil werde die Beschwerde der Vereinsgründer gegen das behördliche Vereinigungsverbot abgewiesen, hieß es. Verwiesen werde auf den gesetzeswidrigen Vereinszweck. Gemäß Paragraf 78 Strafgesetzbuch ist nämlich jegliche “Beihilfe zum Selbstmord” grundsätzlich und ausnahmslos verboten.
Oberhummer zeigt sich enttäuscht über Untersagung des Sterbehilfe-Vereins
“Personen, die infolge einer unheilbaren schweren Erkrankung selbstbestimmt ihrem Leben ein Ende setzen möchten, werden nach wie vor – ganz nach den Vorstellungen der Katholischen Kirche – zu diesem Zweck in Österreich vorerst keine Hilfe erhalten dürfen und daher auf sich selbst gestellt bleiben”, kritisierte Heinz Oberhummer von der Initiative. Dieser wertende Eingriff des Gesetzgebers in das höchstpersönliche Selbstbestimmungsrecht aller Bürger sei jedoch sachlich nicht rechtfertigbar. “Ob diese überwiegend religiös motivierte Bevormundung am Sterbebett sowie Einschränkung des Vereinsrechts verfassungskonform ist, wird nun der Verfassungsgerichtshof entscheiden müssen.”
(apa/red)
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