Tödlicher Aufstieg: Neue Details zum Drama am Großglockner
Eine Bergtour endet tödlich: Kerstin G., 33 Jahre alt, stirbt nur wenige Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockners – rund 50 Meter vor dem Ziel. Die gebürtige Steirerin, die sich selbst als "Winterseele" und "Bergmensch" bezeichnete, war gemeinsam mit dem 39-jährigen Thomas P. unterwegs, einem Alpinisten. Jetzt steht er im Fokus der Staatsanwaltschaft: Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung.
Geplante Tour – mit fatalen Folgen
Die beiden brachen zu einer anspruchsvollen Wintertour auf den 3798 Meter hohen Großglockner auf – bei Temperaturen um die minus 20 Grad Celsius. Während Thomas P. laut Ermittlungen als geübter Alpinist galt, fehlte Kerstin G. offenbar die nötige Erfahrung für eine derart extreme Unternehmung. Der Mann übernahm die Planung – und damit, so die Anklage, auch die Verantwortung.
Bereits um 20.50 Uhr soll sich die Lage der beiden drastisch verschärft haben: Kerstin G. war demnach erschöpft, unterkühlt und orientierungslos. Stundenlang verharrten sie im eisigen Hochgebirge. Doch anstatt Hilfe zu holen, entschloss sich Thomas P. nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen 2.00 Uhr früh, allein den Abstieg anzutreten – ohne seine Begleiterin zu sichern, ohne einen Notruf abzusetzen, obwohl Rettungsdecken und Mobiltelefon vorhanden gewesen sein sollen.
Die Nacht der Entscheidungen
Die Ermittlungen zeichnen ein erschütterndes Bild:
- Um 22:50 Uhr überflog ein Polizeihubschrauber das Gebiet – P. habe jedoch kein Notsignal abgegeben.
- Erst um 1:35 Uhr erfolgte ein Anruf bei der Alpinpolizei. Danach, so die Ermittler, stellte er sein Handy auf lautlos.
- 2.00 Uhr: Er ließ Kerstin G. zurück – allein, in der eisigen Nacht.
- Um 2:30 Uhr wurde er bereits allein beim Abstieg von einer Trail-Kamera aufgenommen.
- 3.30 Uhr: Ein erneuter Notruf – da war Kerstin G. vermutlich bereits tot.
Laut Anklageschrift "fror die Frau zu Tode".
Verteidigung spricht von "tragischem Unglück"
P.s Anwalt, Kurt Jelinek, weist die Vorwürfe entschieden zurück. Sein Mandant habe "niemanden im Stich gelassen" – es handle sich um einen "tragischen, schicksalhaften Unfall", erklärte er gegenüber Medien.
Doch die Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer Linie: zu viele Versäumnisse, zu große Erfahrung auf seiner Seite – und eine deutliche Abhängigkeit der jungen Frau.
Die entscheidende Frage
Ob Kerstin G. hätte gerettet werden können, wenn Thomas P. rechtzeitig gehandelt hätte, wird nun vor Gericht geklärt werden müssen. Im Zentrum steht dabei nicht nur die dramatische Nacht am Großglockner – sondern auch die grundsätzliche Verantwortung von erfahrenen Alpinisten gegenüber unerfahrenen Begleitpersonen.
(VOL.AT)
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