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Österreich lässt ab 5. März fast alle Maßnahmen fallen

In Österreich werden ab 5. März die meisten Corona-Maßnahmen fallen gelassen. Die Regierungsspitze kündigte am Mittwoch - nach Beratungen mit den Ländern und der Gecko-Kommission - weitgehende Lockerungsschritte an.

Diese bringen ein komplettes Aus für die G-Regeln (ausgenommen sensible Bereiche). Die Sperrstunde wird aufgehoben, die Nachtgastronomie darf öffnen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt in Öffis, Supermarkt und Co. Das breitflächige Testen wird infrage gestellt.

Ungeachtet der aktuell weiterhin hohen Neu-Infektionszahlen (38.000 Fälle am Mittwoch bei leicht sinkender Tendenz gegenüber den beiden Vorwochen) hat sich die Regierung mit den Ländern auf umfangreiche Lockerungen verständigt. Ab 5. März dürfen auch Ungeimpfte sämtliche Bereiche betreten, die bisher von den 2G- bzw. 3G-Regelungen umfasst waren - und das dann ohne Test. Gastronomie, Hotellerie und Co. können damit künftig wieder von allen besucht werden - und das ohne jeglichen Nachweis. In höchst vulnerablen Bereichen (Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser) bleibt die 3G-Regel für Mitarbeiter und Besucher bestehen.

FFP-Pflicht im Supermarkt bleibt

Die FFP2-Pflicht bleibt in einigen Bereichen aufrecht: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Haltestellen, im lebensnotwendigen Handel (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.) ist weiterhin die FFP2-Maske zu trage, ebenso in Spitälern, Altenheimen und Krankenhäusern. Ansonsten gilt für geschlossene Räume eine "Empfehlung" zur FFP2-Maske.

Übergangsphase ab Samstag

Wie schon zuvor angekündigt dürfen Ungeimpfte aber auch bereits vor diesen großen Lockerungen wieder in Gastronomie und Co. Denn bereits am 19. Februar endet wie geplant in ganz Österreich die 2G-Regel. Bis zum 5. März brauchten Ungeimpfte allerdings einen gültigen Corona-Test zum Eintritt. Diese Umstellung aller 2G-Settings auf 3G gilt neben der Gastronomie und Hotellerie u.a. auch für die körpernahen Dienstleister, in Sportstätten und Seilbahnen und bei Veranstaltungen. Wien hat allerdings im Vorfeld bereits klargemacht, dass in der Bundeshauptstadt die 2G-Regel beibehalten wird.

"Freiheit zurückholen"

"Der Ausblick zeigt uns, dass wir vorsichtig und bedacht aber mit Nachdruck Stück für Stück uns die Freiheit zurückholen, die uns das Virus genommen hat", sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP).

"Wir müssen die Zeit, die jetzt uns gegeben ist, dafür nutzen, pandemische Entwickelung zu monitoren und Teststrategie zu überarbeiten" Gleichzeitig warnte er auch: "Wir haben die Pandemie noch nicht überwunden. Das Virus ist noch immer Teil unseren Lebens."

"Würdiges Frühlingserwachen"

Ähnlich äußerte sich auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne): "Die aktuelle Lage scheint uns ein würdiges Frühlingserwachen aus dem eingefahrenen Krisenmodus zu ermöglichen. Wir können die Maßnahmen Schritt für Schritt auf Standby schalten. Das heißt nicht, dass die Pandemie bereits vorbei ist. Diesen Fehler dürfen wir nicht erneut machen", erinnerte er daran, dass die Regierung bereits im Sommer 2021 die Pandemie für Geimpfte für überstanden erklärt hatte. "Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass wir in den kommenden Monaten keine strengeren Maßnahmen benötigen, das hat uns das Virus schon gelehrt."

Tests wohl nur noch bis Ende März gratis

Infrage gestellt wird seitens der Regierung das breitflächige Gratis-Testen: "Viele Experten und Expertinnen raten auch beim Testen zu einem Paradigmenwechsel", sagte Mückstein. Das nicht zielgerichtete Testen von vollimmunisierten Menschen müsse hinterfragt werden. "Symptomfreie, geboosterte Menschen regelmäßig zu testen macht wenig Sinn und kostet viel Geld." Man werde auf Basis von Experten-Einschätzungen in diesem Bereich "nachschärfen", kündigte er an, ohne ein Datum zu nennen.

Bis 31. März bleibe das Testen aber jedenfalls aufrecht und auch gratis. Zur Frage des weiteren Vorgehens bei den Schul-Tests hielt sich Mückstein bedeckt und verwies auf Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP).

Impfpflicht bleibt

An der Impfpflicht halte die Regierung "selbstverständlich" fest, betonte Mückstein. Er verwies auf die im Impfpflicht-Gesetz vorgesehenen Expertenkommission, die die Umsetzung begleiten soll. Burgenlands Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil hatte zuvor gegenüber der APA erklärt, zur Impfpflicht werde vor 15. März eine Kommissionsentscheidung in Aussicht gestellt, die möglicherweise zu einer temporären Aussetzung der Impfpflicht führt. Die Kommission werde gerade gebildet, sagte Nehammer. Mückstein betonte, dass eine hohe Durchimmunisierungsrate notwendig sei, "damit wir im Herbst nicht von einer neuen Variante überrascht werden".

Analyse der bekanntgegebenen Öffnungen:

Lockerungen im Überblick

In zwei Etappen erfolgen die nächsten Lockerungen der Corona-Maßnahmen. So soll ab 19. Februar vor allem die 3G-Regel die strengere 2G-Regel ersetzen. Ab dem 5. März darf auch wieder mehr gefeiert werden, wenn die Gastronomie wieder ihren normalen Betrieb aufnimmt. An der Impfpflicht hält die Regierung weiter fest.

19. FEBRUAR

  • Viele Situationen und Orte, wo man bisher geimpft oder genesen sein musste, werden auf 3G umgestellt. Hier gilt als Eintritt also auch ein negativer Test. Betroffen sind davon alle körpernahen Dienstleistungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fach- und Publikumsmessen sowie Seilbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffe.
  • In "höchst vulnerablen Settings", wie etwa Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern bleibt für die Besucher 2G+ Voraussetzung. Sie müssen also geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen, wobei sowohl ein PCR- als auch ein Antigen-Test gilt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern gilt die 2,5G-Regel, also entweder geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel.
  • Noch keine Änderungen gibt es am 19. Februar in der Gastronomie. Die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr. Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb sind weiterhin verboten. Außerdem herrscht ab 51 Personen ein Konsumationsverbot.
  • Auch als generelle Regel bei der Einreise nach Österreich wird im Laufe der Woche ab dem 21. Februar die 3G-Regel eingeführt. Ausgenommen sind neue Virusvarianten-Gebiete, die es derzeit aber ohnehin nicht gibt.

5. MÄRZ

  • Alle Maßnahmen werden aufgehoben: Die Nachtgastronomie wird geöffnet, das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen fällt weg. Ausnahmen bilden weiterhin "vulnerable Settings" wie Pflegeheime und Krankenhäuser. Dort müssen auch weiterhin FFP2-Masken getragen werden.
  • Maskenpflicht gilt außerdem noch in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Haltestellen, in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels wie etwa in Apotheken, dem Lebensmitteleinzelhandel, Banken und Postgeschäftsstellen. Überall anders gilt eine "FFP2-Empfehlung". Auch die Präventionskonzepte und Covid-Beauftragten sollen überall beibehalten werden.

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(APA)

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