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Grenzüberschreitende Gülletransporte: Land schaltet Schweizer Behörden ein

Hohenems - Grundsätzlich müssten Transporte von Gülle über die Grenze angemeldet werden. Ob dies im Fall der aus der Schweiz nach Hohenems verbrachten Biogasabfällen der Fall war, ist derzeit noch unklar.

Biogasabfälle aus der Lebensmittelproduktion sollen illegal aus der Schweiz nach Vorarlberg gebracht worden sein, diesbezügliche Hinweise habe Emsigen-Politiker und Hohenemser Vizebürgermeister Bernhard Amann erhalten. So sollen die kompostähnlichen Abfälle und Gülle ohne jedliche Anmeldung und Kontrolle als Dünger an Vorarlberger Landwirtschaftsbetriebe geliefert werden.

Strenge Auflagen für Gülle-Grenztransporte

Da es sich bei Gülle und teilweise auch bei den Reststoffen der Biogasproduktion um tierische Nebenprodukte handelt, gibt es grundsätzlich strenge Auflagen. Schließlich besteht die Gefahr, dass Krankheitserreger über den Tiermist verbreitet werden. Daher müssen solche grenzüberschreitende Transporte im Vorfeld angemeldet werden. Die Ausfuhr selbst muss dann sowohl vom Herkunfts- als auch Empfangsland genehmigt werden, bevor die Gülle das Land verlassen darf.

Land kontrolliert Genehmigung

Hinzu kommt die Notwendigkeit einer Bewilligung durch das österreichische Gesundheitsministerium. Ohne diese ist eine Einfuhr von tierischen Nebenprodukten in Österreich nicht möglich. Amann stellt grundsätzlich in Frage, ob solche Genehmigungen für den Schweizer Landwirt überhaupt vorliegen. Im betreffenden Fall ist bislang tatsächlich unklar, ob alle Vorgaben fristgerecht erfüllt wurden.

Schweizer Behörden eingeschaltet

Wie Landesrat Erich Schwärzler auf VOL.AT-Anfrage bestätigt, habe man die Schweizer Behörden eingeschaltet. Diese sollen nun feststellen, welche Substanzen tatsächlich in Vorarlberg eingeführt wurden und werden. Gleichzeitig erwarte man eine Auskunft des Gesundheitsministeriums, ob für den fragwürdigen Betrieb eine Einfuhrgenehmigung vorliegt. Die ersten Ergebnisse dieser Untersuchungen erwartet Schwärzler in den nächsten Tagen.

Schweizer Landwirt betont Rechtmäßigkeit

Gegenüber FM1Today betont der beschuldigte Schweizer Landwirt seine Unschuld – Peter Nüesch, Präsident des St.Galler Bauernverbandes. Er könne die entsprechenden Dokumente problemlos vorlegen, jeder einzelne Transport sei so genehmigt gewesen. Auch das St. Galler Amt für Umwelt bestätige die einwandfreie Anmeldung aller Transporte. Diese seien für die Vorarlberger Behörden jederzeit einsehbar. Bislang habe sich jedoch noch keine österreichische Behörde dafür interessiert.

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