Grazerin nach Tötung im Vollrausch wieder in Haft
Die Beschuldigte war bereits wegen der Tötung vor Gericht gestanden, aber der Einzelrichter fühlte sich nicht zuständig: Weil der vierte Gutachter zu dem Schluss kam, eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wäre angebracht, müssen darüber in einem neuen Verfahren Schöffen oder Geschworene entscheiden.
Der Fall zieht sich bereits seit drei Jahren hin: Im Dezember 2011 soll die Grazerin ihre Bekannte in der Klosterwiesgasse getötet haben. Angeklagt war zunächst Mord, dann kam ein Einspruch, letztlich wurde wegen “Tötung im Vollrausch” von einem Einzelrichter verhandelt. Genau abgeklärt werden konnte weder der Sachverhalt – das Opfer starb an schweren Kopfverletzungen – noch waren sich die Gutachter über den Zustand oder die Gefährlichkeit der Beschuldigten einig.
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