Die Angeklagte arbeitete als Lohnverrechnerin für eine große Firma, die unter anderem als Steuerberater tätig war. Als ihre Spielschulden immer drückender wurden, begann sie, Geld im Namen ihrer Klienten vom Finanzamt zurückzufordern und behielt es dann für sich. Immerhin drei Jahre lang, von 2012 bis 2015, fiel das in der Firma keinem auf – und den Geschädigten offenbar auch nicht. Insgesamt unterschlug die 34-Jährige auf diese ziemlich simple Weise über 113.000 Euro.
“Seit wann spielen Sie?”, fragte Richter Andreas Lenz. – “Seit 2011.” – “Immer Automaten?”, hakte der Richter nach. – “Ja.” – “Alles verspielt?” – “Ja”, lautete die knappe Antwort. Sie habe eine Therapie gemacht, so die Angeklagte, und sie habe nicht vor, rückfällig zu werden. “Was werden Sie monatlich zurückzahlen?”, wollte der Vorsitzende wissen. “500 bis 600 Euro”, versprach die Beschuldigte.
Sie wurde zu 18 Monaten bedingter Haft – bei einer Höchststrafe von drei Jahren – verurteilt und erhielt die Weisung, bis Ende 2017 jedem Geschädigten zumindest zehn Prozent des ihm zustehenden Geldes zu bezahlen. Die Frau nahm sofort an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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