Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Die Informationen selbst müssen dabei von den Urhebern nicht entfernt werden. Nur die Verweise auf die Inhalte tauchen dann nicht mehr in der Google-Suche auf. Es geht um Informationen, die nicht mehr relevant sind oder das Recht auf Privatsphäre verletzen.
Kritik von Datenschützern
Datenschützer hatten kritisiert, dass der Internet-Konzern die Urheber – wie etwa Medien – über die Löschung der Links informiert. Dadurch wurden mehrere Personen, die Links aus den Google-Ergebnissen entfernen ließen, in den vergangenen Wochen öffentlich genannt.
(APA)
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