Weil die Firma um ihren Markenschutz fürchtet, wurde die Bedeutung der Wortneuschöpfung enger gefasst, wie der Leiter der Dudenredaktion, Matthias Wermke, am Mittwoch in Mannheim berichtete. Wir haben der Bitte nachgegeben – auch um einen Rechtsstreit zu vermeiden.
Laut Welt haben Anwälte der US-Firma weltweit Redaktionen von Zeitungen und Wörterbüchern aufgefordert, das Verb googeln nicht mehr im allgemeinen Sinne von im Internet suchen zu verwenden. Hintergrund sei, dass Google seinen Markenschutz verlieren könnte, wenn sich googeln als Oberbegriff für jede Recherche auch mit anderen Suchmaschinen im Internet durchsetzt.
Die Duden-Redaktion hatte den Begriff googeln in der 2004 veröffentlichten 23. Auflage des Duden erstmals aufgenommen – und zwar mit der Bedeutung im Internet, besonders in Google suchen. Kurz darauf habe sich der Suchmaschinen-Betreiber gemeldet und einen missverständlichen Sprachgebrauch moniert, sagte Wermke. Der neue Eintrag in der 24. Auflage des Duden, die am 22. Juli in die Buchläden kam, lautet nun: Mit Google im Internet suchen – und nicht generell im Internet suchen. Das Wort Google ist zudem mit einem Warenzeichen versehen.
Es ist allerdings fraglich, ob sich der allgemeine Sprachgebrauch auf Dauer beeinflussen lässt, sagte Wermke. Die Sprache macht am Ende, was sie will.
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