Götzis. Bereits vor rund drei Jahren hat sich die Götzner Gemeindevertretung für eine Bausperre im Ortsteil Bulitta – Hof ausgesprochen. Die Gemeinde wollte sich damit Zeit verschaffen, um das räumliche Entwicklungskonzept und die Baurichtlinien zu überarbeiten.
Grundlage für weitere Entwicklung
Für den Siedlungsbereich Bulitta – Am Hof, immerhin rund 9 Hektar gewidmetes, zum Teil bebautes Bauland, liegen über das Räumliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan hinaus keine ortsplanerischen Rahmenbedingungen vor. Da es sich dabei um ein sehr sensibles Gebiet – hinsichtlich verfügbaren Flächen, Erschließung und Sichtbarkeit – handelt, wurden daher in den letzten Jahren die Grundlagen für eine künftige Bebauung erarbeitet. Die Bebauungsstudie soll nun die Basis für die Entwicklung des Siedlungsbereiches am Götzner Berg schaffen.
Planungsüberlegungen weiterentwickelt
Für die Erarbeitung der Bebauungsstudie haben zahlreiche Gespräche mit Anrainern und Eigentümer stattgefunden und Raum- und Verkehrsplaner haben dazu die inhaltlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Vorstellungen der Bewohner wurden abgefragt und ergänzend wurden im Zuge des Planungsprozesses Einzelinteressen von Grundeigentümern im Rahmen von Einzelgesprächen eruiert und konkretisiert. Planungsüberlegungen wurden in weiterer Folge mit betroffenen Grundeigentümern diskutiert und gemeinsam weiterentwickelt.
Baugrundlagenbestimmung steuert Entwicklung
Im Zuge der Planungsarbeiten wurden viele Einzelgespräche zwischen Fachplanern und Eigentümern geführt, die auch teils stark widersprechende Interessen zu Tage gebracht hatten. Schlussendlich konnte der Planungsausschuss kürzlich die Bebauungsstudie für diesen Bereich präsentieren, wobei die bauliche Entwicklung im Raum Bulitta – Am Hof künftig mit dem Instrument Baugrundlagenbestimmung gesteuert wird. So ist die Gemeinde als Behörde von Anfang an im Boot, was auch ein Vorteil für die Bauwerber ist, da von Anfang geklärt ist, welches Projekt möglich ist. „Die Entwicklung des Bebauungsstudie war ein sehr intensiver Prozess mit verschiedenen Interessen. Am Ende konnte nun aber ein sehr gutes Instrument erarbeitet werden, das eine gute Entwicklung ermöglicht“, erklärt dazu Götzis Bürgermeister Christian Loacker. Somit muss nun, auf Grundlage der Bebauungsstudie Bulitta – Am Hof vor jeder Einbringung eines Bauantrages für Bauvorhaben im betreffenden Ortsgebiet ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung gestellt werden muss.
Erschließung über drei Straßen
Im Zuge der Erarbeitung der Bebauungsstudie Bulitta – Am Hof wurde auf ein weiteres Thema großen Wert gelegt. Im Zuge der Erschließung soll auch eine Notverbindung zum Götznerberg für den Fall der Unpassierbarkeit der Straße geschaffen werden, da diese durchgängige Verbindung auch eine Voraussetzung für die Übernahme von derzeit privaten Erschließungen in das öffentliche Gut ist. Dazu konkretisiert Bürgermeister Loacker auch, dass die Erschließung der Gebiete über drei verschiedene Straßen erfolgen soll. MIMA
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