Mitte Dezember 2006 hat die 61. UN-Generalversammlung das “Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung” beschlossen. Österreich hat als einer der ersten Staaten bereits Ende März 2007 das Abkommen unterschrieben. Seit Inkrafttreten am 26. Oktober 2008 sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verpflichtet, die Vereinbarungen umzusetzen.
Veranstaltung “Chancen im Gespräch”
Die Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, Marianne Schulze, wird im Montfortsaal des Landhauses in Bregenz die Grundzüge der Konvention vorstellen.
Informationen zur Veranstaltung erhalten Interessierte in der Abteilung Gesellschaft und Soziales unter der Nummer 05574/511-24150 bzw. durch Mail an chancenleben@vorarlberg.at. Zusätzliche Infos sind darüber hinaus auch im Internet unter www.vorarlberg.at/chancenleben abrufbar.
Quelle: Vorarlberger Landeskorrespondenz
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