Gleicher Preis, weniger Inhalt: Wie die Regierung Mogelpackungen stoppen will

Die Bundesregierung kündigt eine Kennzeichnungspflicht für sogenannte "Shrinkflation" an – also Produkte mit weniger Inhalt bei gleichem Preis. Laut Regierungsklausur soll die Regelung bis Ende 2025 in Kraft treten.
Geplant sind zudem strengere Kontrollen bei der Grundpreisauszeichnung sowie weitere Maßnahmen zur Förderung der Preistransparenz. Als Vorbild dient Frankreich, wo eine vergleichbare Kennzeichnung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. Details zur konkreten Umsetzung in Österreich wurden bislang nicht bekannt gegeben.
Hintergrund: Mogelpackungen sorgen für Ärger
Konsumenten beschweren sich über Produkte mit gleicher Verpackung, aber weniger Inhalt. Beispielhaft genannt werden Schokoladentafeln, die statt 100 nur noch 90 Gramm wiegen. Verbraucherschützer sprechen von "Mogelpackung" und fordern mehr Transparenz. In Deutschland geht die Verbraucherzentrale Hamburg rechtlich gegen solche Praktiken vor.
Was die Regierung vorhat
Im Regierungsprogramm sind seit Februar Punkte zu Shrinkflation angelegt; nun folgen Präzisierungen der Maßnahmen im Zuge der Klausur:
- Kennzeichnungspflicht: Bis Ende 2025 soll ein Hinweis auf geschrumpfte Füllmengen verpflichtend werden. Ziel ist „klare, adäquate Information für Konsumenten“.
- Grundpreise im Fokus: Angekündigt sind „verstärkte Kontrollen, um unvollständige oder fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen aufzudecken“.
- Wettbewerb und EU-Ebenen: In Brüssel will man sich „für die Beseitigung ungerechtfertigter territorialer Lieferbeschränkungen“ einsetzen. Zudem ist eine Stärkung von Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und Kartellgericht geplant, inklusive „Optionenkatalog … mit dem Ziel, den Wettbewerb … wieder in Gang zu setzen“.
Preisdatenbank: Mehr Einblick in die Wertschöpfung
Die Statistik Austria soll eine "Datenbank entlang der Wertschöpfungskette zur Preisbeobachtung" einrichten. Daraus sind quartalsweise Berichte vorgesehen, um "ungerechtfertigte Preispolitik entlang der Lieferkette" zu erkennen. Eine ähnliche Initiative war unter der vorherigen türkis-grünen Regierung an Bedenken zur Bürokratie gescheitert.
Frankreich als Referenz
Frankreich hat 2024 eine Pflichtkennzeichnung eingeführt: Händler müssen am Regal auf geschrumpften Inhalt und Preisveränderungen hinweisen – für Markenartikel ebenso wie für Eigenmarken. Auf dieses Modell verweist die Regierung als Orientierung.
VKI und laufende Verfahren
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht seit Längerem Handlungsbedarf. Laut Konsumentenschutz sei "wichtig, dass die Verpackungsgrößen an die Füllmengen angepasst werden", also bei weniger Inhalt auch kleinere Packungen. Sozialministerin Korinna Schumann beauftragte Mitte August den VKI mit einer Klage gegen die Handelsketten Spar, Rewe, Hofer und Lidl – wegen mutmaßlich irreführender Rabatte.
Handel übt Kritik
Der Handelsverband hält eine Pflichtkennzeichnung für problematisch und verweist auf die Hersteller. Shrinkflation und Skimpflation (Qualitätsreduktion) lägen in der Verantwortung der Produzenten. Handelsverbands-Geschäftsführer Rainer Will warnt: "Es würde die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäften stark belasten, was letztlich Mehrkosten im Handel zur Folge hätte."
Was noch unklar ist
- Form der Kennzeichnung: Am Regal wie in Frankreich oder auf der Packung – darüber liegen noch keine beschlossenen Details vor.
- Geltungsbereich: Ob ausschließlich Lebensmittel oder auch andere Warengruppen betroffen sind, ist offen.
- Kontrolle & Sanktionen: Zuständigkeiten und Strafrahmen werden erst mit dem Gesetzestext konkret.
Sobald Ministerratsvortrag und Gesetzes- bzw. Verordnungstext veröffentlicht sind, stehen Umfang und Timing verbindlich fest.
(VOL.AT)
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