EU verhängt Rekordstrafe gegen Milka-Hersteller Mondelez

Mondelez, der Hersteller von beliebten Produkten wie Milka-Schokolade, Toblerone und Tuc-Keksen, wurde von der EU-Kommission wegen unrechtmäßiger Wettbewerbsbeschränkungen mit einer Strafe von 337,5 Millionen Euro belegt.

Hintergrund der Strafe
Diese Maßnahme stellt die höchste jemals verhängte Strafe gegen einen Lebensmittelkonzern in der EU dar. Die Kommission stellte fest, dass Mondelez den grenzüberschreitenden Handel seiner Produkte behindert hat, was zu überhöhten Preisen für die Verbraucher führte.
Wettbewerbsbeschränkungen und ihre Folgen
Laut der EU-Kommission hat Mondelez seine Handelspartner daran gehindert, Produkte in einem EU-Land günstig zu kaufen und in einem anderen teurer zu verkaufen. Diese Praxis, bekannt als Parallelhandel, wurde unterbunden, um die Preise künstlich hochzuhalten. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte, dass diese Maßnahmen den Verbrauchern geschadet haben, indem sie die Preise auf einem unnatürlich hohen Niveau hielten.
Marktbeherrschung und rechtliche Konsequenzen
Vestager erklärte weiter, dass Mondelez seine Marktstellung ausgenutzt hat, um Händlern unzulässige Vereinbarungen aufzuzwingen, was gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstößt. Insbesondere in Zeiten hoher Inflation sei der Parallelhandel wichtig, um die Preise zu senken. Die Strafe deckt Verstöße in mehreren EU-Ländern zwischen 2006 und 2020 ab.
Zukunftsaussichten und Unternehmensreaktionen
Mondelez, das mit einem Jahresumsatz von über 33 Milliarden Euro zu den größten Süßwarenherstellern der Welt zählt, sieht sich nun mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Der Konzern muss nicht nur die Strafe zahlen, sondern auch seine Geschäftspraktiken an die EU-Regularien anpassen, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.
(VOL.AT)
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