Was allerdings häufig auf der Strecke bleibt ist die Sicherheit. Denn Glastüren, die nicht sichtbar gemacht werden, und das ist häufig der Fall, sind ein unterschätztes Risiko.
Wohl viele können ein unrühmliches Lied davon singen. Da meint man, womöglich noch in Eile, die Tür stehe offen und knallt Kopf voran in das Glas. Wer Glück hat kommt mit einer Beule davon. Geht das Glas zu Bruch, können schwere Schnittverletzungen die Folge sein.
In Deutschland gibt es eine Verordnung laut der Flächen, die zu mehr als drei Viertel aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, in Augenhöhe so gekennzeichnet werden müssen, dass sie deutlich wahrzunehmen sind. In Österreich regelt eine Ö-Norm diese Frage. Sie besagt, dass großflächige Glaselemente kontrastreich zu kennzeichnen sind, erklärt Ing. Hermann Mayer von der IfS-Beratungsstelle für Menschengerechtes Bauen. Auch nach dem Vorarlberger Baugesetz sind an Glastüren und Verglasungen, die unter die Brüstungshöhe reichen innerhalb eines Bereiches von 0,85 m bis 1,50 m über dem Fußboden optische Markierungen anzubringen. Damit wäre auch der Sicherheit von Kindern entsprochen, sagt Mayer.
Doch die Realität sieht vielfach anders aus. Streifen oder andere Kennzeichnungen machen die ganze Architektur kaputt ist ein Satz, den der Fachmann für Menschengerechtes Bauen sehr oft von Kollegen hört. Hier spießen sich Architektur, Ästhetik und Nutzbarkeit wie kaum in einem anderen Bereich, bedauert Hermann Mayer. Dabei gäbe es durchaus Möglichkeiten, diese drei Elemente harmonisch zu vereinen. Beispielsweise durch den Einsatz von Transparentfolie. Sie bietet Durchsicht und Sicherheit, betont Mayer. Und niemand holt sich blutige Nasen.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Franz Rein
Projektleiter
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