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GIS verwirrt mit Änderung auf Homepage

Formulierungen auf der Homepage des Unternehmens sorgen für Verwirrung.
Formulierungen auf der Homepage des Unternehmens sorgen für Verwirrung. ©APA/gis.at Screenshot
Neue Formulierungen zu "GIS"-freien Geräten auf der Website des Gebühren Info Service (GIS) sorgen für Konfusion. Dabei hat sich an der rechtlichen Lage nichts geändert.

Das GIS hat vor kurzem die Information zur Meldepflicht überarbeitet. Auf der aktualisierten Homepage nimmt das GIS nun auch direkt Bezug auf sogenannte "GIS-freie" Fernseher.

Formulierungen sorgen für Unklarheiten

So heißt es auf der Webseite des Unternehmens, das im Auftrag des ORF die Rundfunkgebühren einhebt: "Gerätekonstellationen unter Verwendung einer Kabel-TV-Anbindung, Terrestrik bzw Satelliten-Receiver und technischer Schnittstellen (HDMI, SCART, USB, Bluetooth, ...) sind melde- und gebührenpflichtig. Dies gilt auch für Geräte ohne Tuner und ohne Antennen-Anschluss (z.B.: KAGIS, NOGIS, Pop-Tech, etc.)."

Nogis, Kagis und Co. sind Anbieter, die sich in den vergangenen Jahren auf "GIS-freie" Geräte spezialisiert haben. Sie bieten umgebaute TV-Geräte ohne integrierte Receiver und Antennenanschlüsse an. Die neu verfasste Information auf der GIS-Homepage gibt nun aber Grund zur Verwirrung.

Sind die Nogis-Geräte nun nicht mehr gebührenfrei?

Nein, die Information auf der GIS-Website ist war etwas irritierend formuliert, die intendierte Bedeutung des Absatzes ist aber: Auch ein "GIS-freies" Gerät ist in Kombination mit einem Receiver oder einer anderen Einrichtung, die ORF-Programme empfangen kann, grundsätzlich gebühren- und meldepflichtig. An der rechtlichen Lage hat sich also nichts geändert. Wer also von Kagis, Nogis und Co. ein gebührenfreies Gerät kauft, muss auch keine GIS-Gebühr zahlen.

Fazit: Nogis-Geräte sind gebührenfrei

Ein Absatz auf der Homepage, der sich auf technische Schnittstellen wie HMDI, USB oder Bluetooth bezieht, sorgt sogar für noch mehr Verwirrung. Klar ist, dass das reine Vorhandensein einer solchen technischen Schnittstelle nicht zum Empfang der ORF-Sender befähigt. Erst wenn der Fernseher über eine Schnittstelle beispielsweise mit einem Sat-Receiver und einer Sat-Anlage verbunden ist, werden Gebühren fällig. So wird ein gebührenfreier Fernseher gebührenpflichtig. Ansonsten sind die Geräte von Kagis und Co. aber als Monitore einzustufen, die nicht meldepflichtig sind. Daran ändern auch USB, SCART und HDMI nichts.

"Begriffe in einer irreführenden Weise erwähnt"

In einer Stellungnahme von Nogis heißt es dazu: "Auf der GIS Website werden die Begriffe HDMI, SCART, Bluetooth und USB im Zusammenhang mit meldepflichtigen Technologien in einer sehr irreführenden Weise erwähnt. Generell stellen diese Technologien alle keine meldepflichtigen Empfangsgeräte dar, sondern sind lediglich Schnittstellen zur Anbindung externer Datenträger, Spielkonsolen, Streamingsticks oder Computer. Natürlich können auch SAT- bzw. Kabelreceiver über diese Schnittstellen angebunden werden, die dann jedoch GIS-pflichtig wären, was wir auch seit Beginn unseren Kunden vermitteln, da wir keine Falschinformationen verbreiten."

(Red.)

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