Damit sie über ihre Rechte und Pflichten bescheid wissen sind auf der Homepage www.ferienjob.or.at die wichtigsten Informationen multimedial aufbereitet worden. Infopakete können unter jugend@gpa-djp.at angefordert werden.
“Als Ferienjobber ist man Arbeitnehmer und hat somit Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnungen und arbeitsrechtliche Ansprüche wie zum Beispiel anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld. All jene, denen diese Ansprüche etwa durch falsche Einstufung z. B. als Praktikant oder freie Dienstnehmer vorenthalten werden, können sich auf die Unterstützung der GPA-DJP verlassen”, so die Gewerkschaft der Privatangestellten
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