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Gewerkschaft glaubt an Unschuld

Lochau - Die ÖBB-Gewerkschaft zeigt sich über die Anklage zum Bahnunglück in Lochau verwundert. Gewerkschaft wird Rechtsanwalt stellen und die Verfahrenskosten übernehmen.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat gegen zwei Bahnbedienstete ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen eingeleitet, laut ORF Radio Vorarlberg soll es sich bei einer der beiden Personen um den Lokführer des Unglückzugs handeln. Die ÖBB-Gewerkschaft sieht den Lokführer aber schuldlos.

ÖBB-Gewerkschafter Ernst Lerch sagte gegenüber dem Rundfunk, dass die Anklage des Lokführers für ihn unverständlich sei. Es sei ganz klar bewiesen, dass der Zugführer nicht über Personen auf dem Gleiskörper verständigt war. Er kritisierte, dass die Einsparungen bei den ÖBB zu massiven Kommunikationsproblemen geführt hätten. „Die Gewerkschaft der Eisenbahner wird selbstverständlich die Verteidigung des Triebfahrzeugführers übernehmen“, sagte Lerch. Man werde einen Rechtsanwalt stellen und die Kosten der Gerichtsverhandlung tragen.

Der Leitende Staatsanwalt Franz Pflanzner erklärte am Donnerstag gegenüber der APA, dass gegen zwei Bahnbedienstete Anklage wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen erhoben worden sei. Die beiden ÖBB-Mitarbeiter stünden im Verdacht, am Tod der verunglückten drei Personen mitschuldig zu sein. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht anberaumt. Das Gesetz sieht für diesen Straftatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Auf den Gleisanlagen zwischen Lochau und Bregenz sind im Dezember 2006 eine 32-jährige Polizistin, ein 63-jähriger Kriminalbeamter und ein 47-jähriger Leichenbestatter getötet worden. Sie wurden von einem vorbeifahrenden Eurocity-Zug erfasst, als sie einen Unfall untersuchten. Bereits in der Nacht war ein 18-Jähriger auf den Gleisen ums Leben gekommen.

Die von der Sicherheitsdirektion Vorarlberg durchgeführten Erhebungen zum Bahnunfall ergaben, dass der Notfallleiter der ÖBB-Leitstelle in Innsbruck über die beabsichtigte Spurensuche auf den Gleisanlagen informiert war und eine 30 km/h-Beschränkung für den zu untersuchenden Streckenabschnitt verfügte. Der Lokführer des Schweizer Eurocity, von dem die Verunglückten überrollt wurden, war aber den Auswertungen der Funk- und Telefongespräche zufolge offenbar nicht über das Tempolimit in Kenntnis gesetzt worden.

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