Gewaltschutz: Deutlich mehr Geld für Schutz- und Übergangswohnungen
Die 15a-Vereinbarung von Frauenministerin Susanne Raab mit den Bundesländern sieht 12 Millionen Euro bis 2027 für Ausbau von Schutz- und Übergangswohnungen vor.
Der Kampf gegen Gewalt an Mädchen und Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – jedes Mädchen und jede Frau soll ein gewaltfreies Leben führen können. Von Gewalt betroffene Frauen müssen darin unterstützt werden, die Gewaltspirale zu durchbrechen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen – dafür benötigen sie und auch ihre Kinder sicheren Wohnraum sowie ein zielgerichtetes Beratungs- und Betreuungsangebot.
12 Millionen Euro für den Ausbau der Schutz- und Übergangswohnungen
Genau hier setzt die neue 15a-Vereinbarung von Frauenministerin Susanne Raab und den Bundesländern an: Bis 2027 werden vom Bund 12 Millionen Euro für den Ausbau der Schutz- und Übergangswohnungen zur Verfügung gestellt. Konkret sollen diese Mittel für den Ausbau des Angebots an Plätzen sowie von Beratungs- und Betreuungsleistungen in Schutzunterkünften in den Bundesländern verwendet werden. Dadurch sollen bundesweit mindestens 180 zusätzliche Plätze geschaffen werden, die zusätzlich zu den bestehenden Plätzen in ganz Österreich Zufluchtsorte für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder bieten. Die neu geschaffenen Schutzunterkünfte müssen die Kapazität für die Aufnahme zumindest eines Kindes je Frau aufweisen. Die Beratungs- und Betreuungskapazitäten in den neuen Schutzunterkünften betragen mindestens 4 Wochenstunden pro Frauenplatz. Eine im Frauenministerium angesiedelte, bundesweite Steuerungsgruppe, der alle Bundesländer angehören, soll zudem den regelmäßigen Austausch zu diesem Thema gewährleisten.
(VOL.AT)
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