Gewalt und Stalking: Kein Ergebnis bei Prozess in Kärnten

Aufgrund kurzfristig eingebrachter Briefe, die der Beschuldigte seiner Noch-Ehefrau trotz des Kontaktverbots aus der Haft geschrieben hatte sowie strittiger Übersetzungen aus dem Albanischen wurde der Prozess nach fünf Stunden vertagt.
Handschellen klickten im Vorjahr
Der Deliktzeitraum der Gewaltausübung erstreckt sich laut Staatsanwältin Barbara Baum auf über zehn Jahre, bevor die Frau sich einer AMS-Beraterin anvertraute, die ihr im Sommer 2024 einen Platz im Frauenhaus besorgte. Doch damit hörte das Martyrium der Frau, die laut eigenen Angaben bereits vor der Hochzeit im Jahr 2014 von ihrem Mann geschlagen und bedroht wurde, später kaum Kontakt zu Freunden und Familie haben durfte und in ihrer Wohnung videoüberwacht wurde, nicht auf. Der Ehemann habe ihr vor dem Frauenhaus stundenlang aufgelauert und versucht, sie und die Kinder dort zu kontaktieren. Im Herbst 2024 klickten für ihn die Handschellen, der Angeklagte saß seither in Untersuchungshaft.
In der für fünfeinhalb Stunden anberaumten Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Pöllinger-Sorré bestritt der Angeklagte die fortgesetzte Gewaltausübung und räumte lediglich einen Vorfall von Gewalt ein. Das Paar lebte bis Ende 2022 in Wels, übersiedelte dann aber nach Kärnten, wo er die Frau laut Anklage zunehmend isoliert hätte. Die ihm vorgeworfene beharrliche Verfolgung, als sie bereits im Frauenhaus lebte, gab der Angeklagte zu und entschuldigte sich. Er sei in einer Ausnahmesituation gewesen und habe seine Beziehung retten wollen.
Vertagung von Prozess in Kärnten
Die Befragung der Ehefrau zog sich schließlich in die Länge, weil die Anwältin der Frau, Alexandra Slama, erst am Mittwoch Briefe vorlegte, die der Angeklagte aus der Haft an seine Frau - trotz Kontaktverbots - geschrieben hatte. Da die Übersetzungen von der Ehefrau selbst stammten und von der Verteidigung (Philipp Tschernitz mit einem albanischsprachigen Kollegen) in Frage gestellt wurden, brachte die vor Ort durch eine Dolmetscherin erstellte neue Übersetzung keine Klarheit über doppeldeutige Formulierungen, die je nach Lesart als Bedrohung der Frau verstanden werden können.
Da die geladenen Zeugen nach fünf Stunden noch nicht einvernommen waren und das Gericht auch den neunjährigen Sohn mithilfe einer Sachverständigen befragen möchte, eine Übersetzung der Briefe anfertigen lassen sowie den Computer des Angeklagten auswerten will, wurde der Prozess vertagt. Den von der Verteidigung eingebrachten Enthaftungsantrag lehnte der Richter mit Verweis auf Flucht- und Tatbegehungsgefahr ab. "Seine Familie ist ihm wichtiger als jede Rechtskonformität", fasste Pöllinger-Sorré seine Einschätzung zusammen. Dem Angeklagten riet er: "Hören Sie auf, sich literarisch zu betätigen! Diese Briefe sind maßgeblich schuld, dass Sie weiter in Haft bleiben." Nach einem zeitnahen nächsten Termin soll gesucht werden.
(APA/Red)
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