Im für sie günstigsten Fall muss die 41-jährige Bregenzerin die über sie verhängte Gesamtstrafe von 20 Monaten und 15 Tagen Gefängnis gar nicht verbüßen. Denn die Drogensüchtige wurde zudem in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Sie muss sich also einer stationären Drogentherapie unterziehen. Dabei wird die Dauer der Therapie von der Haftstrafe abgezogen.
Sollte ihre Entzugstherapie zumindest 20 Monate und 15 Tage lang dauern, würde ihr Gefängnis erspart bleiben. Falls sich der gewünschte Therapie-Erfolg beispielsweise schon nach sechs Monaten einstellt, würde sich die Haftstrafe der Frau um ein halbes Jahr verringern.
13 Vorstrafen
Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung an einem Polizisten und versuchter schwerer Körperverletzung an einer Polizistin wurde die mit 13 Vorstrafen belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu zehn Monaten Haft verurteilt. Hinzu kommen zehn Monate und 15 Tage aus zwei widerrufenen Vorstrafen. Auf diese Weise ergibt sich die Gesamtstrafe von 20 Monaten und 15 Tagen. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis ausgemacht.
Nicht rechtskräftig
Weil die 41-Jährige die Gewalttaten gegen die Polizisten unter Drogeneinfluss verübt hat, wurde außerdem die Zwangseinweisung der Rauschgiftsüchtigen in eine Drogenklinik verhängt. Das gestrige Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist noch nicht rechtskräftig.
Die 41-Jährige hatte am 8. Juni 2016 selbst die Polizei in ihre Wohnung gerufen, weil ihr drogensüchtiger Sohn mit Selbstmord gedroht hat. Weil sich die drogensüchtige Frau aggressiv verhalten hat, wurde sie festgenommen. Dagegen hat sie sich gewehrt. Sie hat nach den Feststellungen von Richter Günther Höllwarth einen 24-jährigen Polizisten am Unterarm gekratzt und dabei leicht verletzt. Einer 22-jährigen Polizistin hat die renitente Arbeitslose ins Gesicht geschlagen.
Schwer traumatisiert
Gerichtspsychiater Reinhard Haller sagte, es liege ein Grenzfall hin zur Einweisung in eine Anstalt für zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher vor. Die schwer traumatisierte Frau sei drogensüchtig und habe eine Persönlichkeitsstörung.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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