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Gewalt gegen Frauen in Vorarlberg: "Es geht den Betroffenen gar nicht um die Strafe"

Ulrike Furtenbach (ifs) zum Live-Talk im VOL.AT-Studio.
Ulrike Furtenbach (ifs) zum Live-Talk im VOL.AT-Studio. ©VOL.AT
Ulrike Furtenbach, Leiterin der ifs Vorarlberg Gewaltschutzstelle, war heute im VOL.AT-Live-Talk zu Gast.

„Handeln gegen Gewalt in der Familie, Opferschutz und Gewaltprävention.“ So könnte man kurz gefasst die Aufgabe der IfS-Gewaltschutzstelle Vorarlberg in Feldkirch unter der Leitung von Ulrike Furtenbach beschreiben. Wenn Menschen belästigt, erniedrigt, beschimpft, beleidigt, gequält, bedroht, verfolgt, eingesperrt, geschlagen, genötigt, vergewaltigt werden, ist die IfS-Gewaltschutzstelle als Anlaufstelle richtig. Opfer häuslicher Gewalt haben das Recht auf Schutz und Sicherheit. Gewalt in der Familie ist strafbar.

Vergangene Woche sorgte ein Prozess am Landesgericht in Feldkirch für Diskussionen. Ein Mann hatte seine Frau acht Jahre lang geschlagen und ihr mit dem Tod gedroht. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1000 Euro und einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Suchen Schuld bei sich selbst

“In vielen Fällen zieht sich die Gewalt tatsächlich über einen längeren Zeitraum zurück”, sagt Furtenbach im VOL.AT-Talk. Wieso Frauen, dies so lange aushalten, hänge mit mehreren Begründungen zusammen. Zum einen damit, dass die Frauen ihren Mann noch immer lieben und zum anderen, dass sie die Schuld oftmals bei sich selbst suchen würden. “Oftmals ist es aber auch die Scham sich Hilfe zu holen”, so Furtenbach.

Vielen Verfahren würden jedoch eingestellt werden. Das hätte zum einen den Grund, dass sich die Frauen keine Aussagen machen wollen. “Vielen Frauen geht es gar nicht um die Strafe. Sie wollen, dass der Partner aufhört und soll etwas daraus lernen.”

Auch Männer betroffen

Doch nicht nur Frauen werden Opfer von häuslicher Gewalt, sondern auch Männer sind betroffen. Österreichweit sind in allen Beratungsstellen etwa 10 Prozent Männer in Betreuung. “Männer erhalten dasselbe Betreuungsangebot wie auch Frauen bekommen. Allerdings nehmen Männer diese Angebote weniger in Anspruch.”

Was kann ich als Angehöriger tun? Fällt einem auf, dass die Nachbarin oder ein Bekannter eventuell Opfer häuslicher Gewalt geworden ist, sollte man sie auf jeden Fall darauf ansprechen, so Furtenbach. “Die betroffene Person weiß dann, da ist jemand, an den ich mich in einer gefährlichen Situation wenden kann.”

Was können Betroffene tun? Die ifs-Gewaltschutzstelle hat einen Bereitschaftsdienst, an den sich Betroffene wenden können. Dort bekommen Opfer auch kurzfristig Termine für eine Beratung. “Für die Betroffenen wichtig zu wissen, ist dass wir der Schweigepflicht unterliegen und sie keine Angst brauchen über das Geschehene zu reden.”

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