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Gesundheitsministerium plant strengere 3G-Pflicht am Arbeitsplatz

Derzeit gilt die 3G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten.
Derzeit gilt die 3G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten. ©Symbolfoto: APA; Canva
Ab dem 15. Oktober soll die 3G-Regel am Arbeitsplatz gelten, wie aus einem Entwurf aus dem Gesundheitsministerium hervorgeht.
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Ein Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3G-Regel gelten soll: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein.

Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben, heißt es in dem Entwurf, der der ZiB 2 vorlag.

Maskenpflicht bei direktem Kundenkontakt

Bei direktem Kundenkontakt gilt - mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten - außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert wird, zitierte die ZiB 2 aus dem Entwurf.

Auch Kündigungen wären möglich

Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt die 3G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten. Wer die 3G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es in dem Bericht. Noch sei aber nichts fix, es werde noch verhandelt, verweist die ZiB 2 auf das Gesundheitsministerium. Für den Abend sei eine Konferenz von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne) mit den Gesundheitslandesräten geplant gewesen.

Auch für die Skigebiete seien in dem Entwurf neue Regeln ab dem 1. November vorgesehen, nämlich eine 3G-Pflicht für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen.

Gantner zur Skisaison: 2G, 3G - wo gilt was?

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(VOL.AT)

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