Geschworene und Schöffen berufen

Das Verzeichnis jener Personen, die im Rahmen dieser Amtshandlung ausgelost worden sind, liegt noch bis einschließlich 21. Mai 2012 beim Meldeamt während der Amtsstunden von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb der Auflegungsfrist kann jeder/jede wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen haben überdies in gleicher Weise die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung einzubringen.
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