Geschäfte sollen Spielregeln für Sonntagsöffnung einhalten

Die Gewerkschaft GPA erinnert daran, dass ausschließlich jene Geschäfte am vierten Adventsonntag offen haben dürfen, die während der Zeit des letzten Lockdowns geschlossen hatten. "Wir gehen davon aus, dass sich ausnahmslos alle Handelsunternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hier sind die zuständigen Behörden gefordert, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen" so die GPA.
Sonntagsöffnung: GPA mahnt Einhaltung der Spielregeln ein
Die GPA erinnerte heute auch an die im Sonderkollektivvertag für die Beschäftigten, die am Sonntag arbeiten: Für die Überstunden an diesem Sonntag ist ein Zuschlag von 100 Prozent zu bezahlen, es gibt einen zusätzlichen freien Tag, Lehrlinge dürfen nicht beschäftigt werden. Weiters muss absolute Freiwilligkeit gewährleistet sein und anfallende Kosten für Kinderbetreuung müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.
(APA/Red)
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