Geschäft muss im Lockdown keine Miete zahlen

Ein Nagel- und Kosmetikstudio in einem Einkaufszentrum muss für Lockdown-Zeiten mit Betretungsverbot keine Miete zahlen. Das hat der OGH (3 Ob 184/21m) laut "Presse" entschieden. Zur gleichen Entscheidung war davor das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gekommen. Auch muss das Nagelstudio den Fixkostenzuschuss nicht an das Einkaufszentrum weiterreichen. Denn dieser sei für die Förderung der Liquidität gedacht und nicht zum Ausgleich des Mietzinsentfalls von Vermietern.
(APA/Red)
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