Gerwerkschafter fordern Corona-Regeln für Schulen

Nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums dürfen symptomlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz positiven Covid-Tests mit FFP2-Schutzmaske grundsätzlich arbeiten. Schülerinnen und Schüler dürfen ebenfalls mit Maske die Schule besuchen - ausgenommen ist nur die Volksschule (weil angenommen wird, dass jüngere Kinder nicht über längere Zeit die Maske korrekt tragen können).
Lehrergewerkschafter fordern von Bildungsminister eigene Corona-Regeln für Schulen
"Würde die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung unmittelbar auf den Schulbetrieb umgelegt, so würde es sich dabei unserer Meinung nach um eine Mischung aus Verantwortungslosigkeit und Fahrlässigkeit an der Grenze zur Körperverletzung von Gesunden handeln", meint die Unabhängigen LehrergewerkschafterInnen (ÖLI-UG). Dagegen hätte das Distance Learning für Covid-Erkrankte schon einmal gut funktioniert. "Diese Regelung hatten wir schon und sie hat sich bewährt."
Deshalb forder die Lehrergewerkschafter die Einführung von Distance Learning für corona-positive Pädagogen und Schüler ohne Symptome. Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) müsse dazu abweichend von den Vorgaben des Gesundheitsministeriums eigene Schulregeln vorgeben, hieß es in einem Offenen Brief. Ansonsten würde die gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verletzt. Auch abseits der Volksschule sei "permanentes, korrektes Maskentragen im Schulalltag schlichtweg weltfremd", argumentieren die Gewerkschafter.
(APA/Red)
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