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Gericht verbietet iPhone-Werbung

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Das Hamburger Landgericht hat die Werbung der Deutschen Telekom für das Apple-Handy iPhone verboten. Es folgte damit einem Antrag eines Düsseldorfer Internettelefonie-Anbieters.

So dürfe der iPhone-Tarif “Complete” nicht mehr mit “freiem Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate” beworben werden, befand das Gericht (Az.: 315 O 360/08).

Indigo hatte erfolgreich moniert, dass der Internetzugang nicht frei sei, weil etwa die Internet-Telefonie und das Chatten nicht erlaubt seien. Auch werde die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Daten-Volumen beschränkt. Zudem werde der sichere Zugriff auf geschützte Unternehmensdaten mittels sogenannter VPN-Tunnels nicht erlaubt.

“Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder Videofilme, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar”, argumentierte Indigo.

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