Generali: VKI-Klagen gegen Corona-Klauseln erfolgreich

Nun hat der VKI beim Handelsgericht Wien Recht bekommen. Unter anderem richtete sich die Klage gegen eine Vertragsbedingung, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen, berichtet der VKI heute in einer Aussendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Erfolg der VKI-Klagen gegen Corona-Klauseln vor Handelsgericht Wien
Weiters wurde eine Klausel für unzulässig befunden, nach der sich der Versicherungsvertrag bei bloßem Schweigen der Versicherungsnehmer automatisch verlängert. Nach einer anderen eingeklagten Klausel besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherte bereits mindestens einmal rechtskräftig wegen eines einschlägigen Vorsatzdeliktes verurteilt wurde.
Klausel der Generali sei "gröblich benachteiligent"
"Diese Klausel ist gröblich benachteiligend. Denn nach dem Tilgungsgesetz gilt ein Verurteilter fortan als gerichtlich unbescholten, wenn eine Verurteilung getilgt ist. Das bedeutet, dass ihm die Tat und die Verurteilung nicht mehr vorgehalten und nicht mehr zum Nachteil eines Verurteilten verwendet werden dürfen", so der Verein für Konsumenteninformation.
(APA/Red)
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