das den Eltern eines behinderten Kindes den Ersatz sämtlicher Lebensunterhaltskosten für das Kind zuspricht. Dieses Urteil stellt die Existenzberechtigung von Menschen mit Behinderungen in Frage und das kann uns, die wir im Dienste der Menschen mit Behinderungen stehen, nur erschüttern, sind sich Caritasdirektor Peter Klinger, Geschäftsführer Dr. Stefan Allgäuer (Ifs) und Geschäftsführer Dr. Werner Blum (Lebenshilfe) einig. Ein Kind darf nie ein Schadensfall sein!
Bei dem aktuellen OGH-Urteil (5 Ob148/07 m) geht es um den mittlerweile sechseinhalbjährigen Sohn eines Kärntner Ehepaars. Das Kind wurde mit Meningomyelozele (MMC), einem Defekt der Wirbelsäule, mit einem Wasserkopf und Klumpfüßen geboren; der OGH sprach den Eltern vollen Schadenersatz in Form der Übernahme sämtlicher Lebenshaltungskosten des Kindes durch den Krankenhauserhalter zu, weil die Behinderung des Buben im Zuge der Pränataldiagnostik nicht erkannt wurde und die Schwangerschaft deshalb nicht abgebrochen worden war.
Problematisch ist, dass durch dieses Urteil der Druck auf ÄrztInnen und auf Eltern erhöht wird, pränataldiagnostische Möglichkeiten anzuwenden. Wenn Eltern sich zu einer PND (Pränataldiagnose) entschließen, dann solle bei einem auffälligen Befund der Schwangeren und ihrem Partner genügend Zeit zur Beratung und Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen. Vorgeburtliche Diagnosen müssen an eine rechtzeitige, umfassende, qualifizierte und begleitende Beratung mit einer sachlich-wertfreien Information gebunden sein, die von der diagnostizierenden Stelle unabhängig ist, so die Sozialorganisationen.
Wie unsere tägliche Erfahrung zeigt, ist das Leben von Menschen mit Behinderungen ebenso sinnerfüllt, wie das von nicht behinderten Menschen. Menschen mit Behinderungen können ein Leben in der Gesellschaft führen, betont Blum. Um dies zu gewährleisten, soll der Staat die Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen und den Mut zu diesem Leben fördern, schließen sich Klinger und Allgäuer an. Die Integration behinderter Menschen voranzutreiben, anstatt die Verantwortung in die Haftung von ÄrztInnen abzuschieben, sei die Aufgabe von Politik und Gesellschaft. Behinderung ist eine gesellschaftliche Herausforderung, die sich nicht an einem finanziellen Kosten-Nutzen-Denken orientieren darf, sind sich die Sozialorganisationen einig.
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