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Gemeindewahlen in Vorarlberg: So funktioniert das Wahlsystem

Am 16. März finden in Vorarlberg die Gemeindewahlen statt. VOL.AT informiert Sie über alle wichtigen Details und hält Sie während der Wahl stets auf dem Laufenden.
Am 16. März finden in Vorarlberg die Gemeindewahlen statt. VOL.AT informiert Sie über alle wichtigen Details und hält Sie während der Wahl stets auf dem Laufenden. ©APA
Das müssen Sie vor dem Wahlgang wissen.

Am 16. März werden in Vorarlberg neue Gemeindevertretungen gewählt. Während in den meisten der 96 Gemeinden eine Listenwahl stattfindet und in 61 Gemeinden zusätzlich eine Bürgermeister-Direktwahl, gibt es in 13 Kommunen eine Besonderheit: Dort kommen leere Stimmzettel zum Einsatz.

Drei verschiedene Wahlmodelle

Je nach Gemeinde kommen unterschiedliche Wahlverfahren zur Anwendung:

  1. Listenwahl: Mehrere Parteien stehen zur Auswahl, in manchen Gemeinden gibt es jedoch nur eine Einheitsliste.
  2. Listenwahl + Bürgermeister-Direktwahl: Neben der Wahl der Gemeindevertretung wird der Bürgermeister direkt gewählt.
  3. Mehrheitswahl mit leeren Stimmzetteln: In 13 Gemeinden gibt es keine vorgegebenen Listen – Wähler schreiben Namen ihrer Wunschkandidaten auf einen leeren Zettel.

Fünf Vorzugsstimmen möglich

Bei der Listenwahl können Wählerinnen und Wähler bis zu fünf Vorzugsstimmen an Kandidaten der gewählten Liste vergeben. Ein einzelner Kandidat kann dabei maximal zwei Stimmen erhalten.

Zwei getrennte Stimmzettel für Bürgermeister-Direktwahl

In Gemeinden mit Bürgermeister-Direktwahl gibt es zwei Wahlzettel: einen für die Gemeindevertretung und einen für die Bürgermeisterwahl.

In neun Gemeinden gibt es nur einen einzigen Bürgermeister-Kandidaten. Er benötigt für seine Wahl die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen. Erreicht er dieses Quorum nicht, bestimmt die Gemeindevertretung den Bürgermeister.

Hier finden sie die Öffnungszeiten ihres Wahllokals:

Gültig wählen: Was ist zu beachten?

Damit ein Stimmzettel gültig ist, muss klar erkennbar sein, welche Partei oder welcher Kandidat gewählt wurde. Dies kann durch Ankreuzen, Unterstreichen oder Durchstreichen anderer Parteien erfolgen. Auch das handschriftliche Schreiben eines Parteinamens macht eine Stimme gültig.

Müssen Bürgermeister- und Listenwahl übereinstimmen?

Nein. Wer nur an der Bürgermeisterwahl teilnehmen möchte, kann den Stimmzettel für die Gemeindevertretung leer lassen – und umgekehrt. Beide Stimmen müssen nicht zwingend an dieselbe Partei gehen.

Mehrheitswahl: Handschriftliche Stimmabgabe in 13 Gemeinden

In 13 Vorarlberger Gemeinden gibt es keine Listenwahl. Stattdessen werden die Namen der gewünschten Kandidaten handschriftlich auf einen leeren Stimmzettel geschrieben. Auch eine Bürgermeister-Direktwahl gibt es dort nicht.

Alle Infos zu den Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen in Vorarlberg finden Sie hier.

(VOL.AT)

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