Gemeindewahlen 2025 in Vorarlberg: Alle wichtigen Infos für die Wahl

In allen Vorarlberger Gemeinden wird am 16. März 2025 über die Zusammensetzung der Gemeindevertretung und – falls zutreffend – über die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister entschieden. Sollte keine Kandidatin oder kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, findet am 30. März 2025 eine Stichwahl statt.
Um an der Wahl teilzunehmen, müssen Wählerinnen und Wähler bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe informieren.
Wer ist wahlberechtigt?
Wählen darf, wer folgende Kriterien erfüllt:
- Geburtsdatum: am oder vor dem 16. März 2009 geboren
- Staatsangehörigkeit: österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Hauptwohnsitz: in der jeweiligen Gemeinde bis spätestens 30. Dezember 2024
- Keine Ausschlussgründe vom Wahlrecht
So funktioniert die Wahl: Der Ablauf im Detail
1. Die Wahlunterlagen und Wahlinformationen
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre Wahlunterlagen Ende Februar 2025 per Post. Diese beinhalten:
- Einen amtlichen Stimmzettel für die Gemeindevertretungswahl
- Falls zutreffend: einen separaten Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl
- Eine amtliche Wahlinformation mit persönlichen Daten und Angaben zum Wahllokal
- Einen persönlichen Code für die Wahlkartenbeantragung
2. Wählen im Wahllokal am 16. März 2025
Die Wahllokale sind am Wahltag geöffnet, die genauen Öffnungszeiten sind in jeder Gemeinde unterschiedlich. Wählerinnen und Wähler müssen zur Stimmabgabe folgende Dinge mitbringen:
- Amtlichen Stimmzettel
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis)
- Optional: die amtliche Wahlinformation zur schnelleren Abwicklung
3. Stimmabgabe mit dem Stimmzettel
Gemeindevertretungswahl mit Parteiliste:
- Wählerinnen und Wähler können ihre bevorzugte Partei durch Ankreuzen, Unterstreichen oder Namenseintragung kennzeichnen.
- Es können bis zu fünf Vorzugsstimmen an Kandidatinnen oder Kandidaten der gewählten Partei vergeben werden.
Gemeindevertretungswahl ohne Parteiliste (Mehrheitswahl):
- Wählbare Personen müssen auf dem leeren Stimmzettel eingetragen werden.
- Falls mehrere Personen mit dem gleichen Namen existieren, sind weitere Angaben wie Geburtsjahr oder Adresse notwendig.
Bürgermeister-Direktwahl:
- Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme durch ein Kreuz oder eine Markierung für eine Kandidatin oder einen Kandidaten ab.
- Falls nur eine Person kandidiert, kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden.
Briefwahl und Wahlkarten: So funktioniert es
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann, hat die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.
Wahlkarte beantragen:
- Online oder schriftlich bis spätestens 12. März 2025
- Persönlich bis spätestens 14. März 2025 um 12:00 Uhr
Möglichkeiten der Stimmabgabe mit Wahlkarte:
- Briefwahl: Die Wahlkarte kann per Post an das Gemeindeamt geschickt werden (rechtzeitig absenden).
- Wählen in einem anderen Wahllokal der Gemeinde
- Stimmabgabe vor der besonderen Wahlbehörde (für gehunfähige Personen)
- Direkte Stimmabgabe im Gemeindeamt
Wichtig: Eine Briefwahl-Stimmabgabe im Wahllokal ist nicht möglich.
Eine Wahlkarte kann man hier online beantragen
Ergebnisse der Wahl
Die Wahlergebnisse werden am 16. März 2025 ab 13:00 Uhr veröffentlicht. Wer die aktuellen Zahlen erfahren möchte, kann diese am Sonntag LIVE auf VOL.AT abrufen.
(VOL.AT/lh)
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