Von Christiane Eckert
Ende August wird die 64-jährige, ehemalige Buchhalterin der Gemeindeinformatik GmbH wegen Betruges und Untreue in erster Instanz zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Schaden, den sie in 22 Jahren mit ihren Malversationen anrichtete, beträgt rund drei Millionen Euro. Die Gemeindeinformatik beziffert ihn mit 3.106.712,78 Euro. Die Verurteilte hat so gut wie kein Geld, um etwas zurück zu bezahlen, die Geschädigte will auf dem Fehlbetrag nicht sitzen bleiben, denn zu was beauftragte man einen externen Wirtschaftsprüfer, so der Vorwurf an das zuständige Prüfunternehmen. Am 24. September beginnt ein Zivilprozess um die Frage des Schadenersatzes.
Experte muss sich rechtfertigen
Der Vorwurf der Klägerin: bei der Abschlussprüfung wurde nicht die gebotene Sorgfalt angewendet, internationale Prüfungsstandards nicht eingehalten, Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk hätte nie erteilt werden dürfen, so der Vorwurf. Die Gegenseite kontert: Aufdeckung strafrechtlicher Tatbestände war nicht Vertragsgegenstand, die Beurteilung von Effektivität nicht Thema. Verjährung und Vereinbarung einer Haftungsobergrenze werden zudem eingewendet. Findet sich kein anderer Weg, wird die Sache vor Gericht ausgestritten.
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