Bei den Änderungen handelt es sich um Einsparungsmöglichkeiten in Bezug auf die Zählerablese, die bisher halbjährlich erfolgte, und künftig nur noch einmal im Jahr stattfindet. Anstatt der bisherigen sechs Vorausschusszahlungen, errechnet aus der bisherigen Jahresbezugsmenge, gibt es ab sofort nur noch vierteljährlich eine Vorschreibung. Außer dem Beitragssatz für den Wasseranschlussbeitrag bei Neubauten, der sich von 17,50 Euro auf 21,60 Euro erhöht, bleiben alle Gebühren unverändert.
Kanalordnung
In der Kanalordnung wurde festgelegt, dass bestehende Anlagen zur Klärung von häuslichen Abwässern aufzulassen sind, sobald die Einleitung ungeklärter Abwässer in einen Sammelkanal möglich ist. Nachdem keine solchen Anlagen mehr betrieben werden, konnte dieser Paragraph aufgehoben werden. Die Gebühren für die Abwässer werden analog der Wassergebührenverordnung vorgeschrieben.
Durch die von der Gemeindevertretung beschlossenen Maßnahmen erspart sich die Gemeinde pro Jahr rund 6.000 Euro und ca. 2.500 Buchungen weniger in der Gemeindebuchhaltung, so Bürgermeister Rainer Siegele.
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