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Gemeinde Altach äußert sich nicht zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs

Kiesabbau in Altach: Streit um Abfallgebühren für Schlamm geht weiter
Kiesabbau in Altach: Streit um Abfallgebühren für Schlamm geht weiter ©CANVA
Der Kiesabbau ist in Altach seit langer Zeit ein kontroverses Thema. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der beim Abbau entstehende Schlamm möglicherweise als Abfall klassifiziert werden muss. Die Gemeinde schweigt zu diesem Thema.

Beim Abbau von Kies und Sand fällt Schlamm an, der dann wieder deponiert wird. Obwohl dieser Prozess technisch einfach ist, wirft er rechtlich komplexe Fragen auf. Entscheidend ist, ob der Schlamm als Abfall gilt, was hohe Gebühren für das Kiesunternehmen bedeuten könnte.

Symbolbild. ©CANVA

Hintergrund des Kiesstreits in Altach

Der Kiesabbau beschäftigt die Gemeinde Altach schon seit vielen Jahren. Es gab langwierige Auseinandersetzungen mit der Nachbargemeinde Götzis über die Verteilung der Einnahmen. Jetzt sorgen Pläne für den Kiesabtransport für Aufregung. Zudem wurde berichtet, dass die ÖVP-geführte Gemeinde das Unternehmen Kies Kopf für Erdarbeiten beauftragt hat, obwohl die erforderliche Gewerbeberechtigung fehlte. Dies führte zu mehreren Anzeigen.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs

Im März eröffnete der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine neue Baustelle im Kiesstreit in Altach. In der Frage, ob für den beim Abbau entstehenden Waschschlamm Müllgebühren zu zahlen sind, bremste er die Pläne der Gemeinde und des Kiesunternehmens aus. Das Höchstgericht hob eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) auf, die ursprünglich der Gemeinde Altach und dem Unternehmen Kopf Recht gegeben hatte.

Weiterverarbeitung und Abfallgebühren

Die Frage, wie der Kies durch Altach transportiert wird, beschäftigt die Bürger und die Politik. Nun stellt sich auch die Frage, was mit dem Waschschlamm aus dem Abbau passiert. Der Verwaltungsgerichtshof fordert weitere Untersuchungen, um festzustellen, ob der abgebauten Kies und Sand weiterverarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, sind Abgaben fällig. Diese Ansicht teilt auch das Land, gegen die jedoch die Gemeinde Altach und das Kiesunternehmen vorgehen.

Stille der Gemeinde

Es bleibt unklar, warum die Gemeinde einem Kiesunternehmen hilft, Abgaben vor dem Höchstgericht zu vermeiden. Anfragen des ORF Vorarlberg zur Interpretation der VwGH-Entscheidung blieben sowohl von den Anwälten der Gemeinde als auch vom Gemeindeamt unbeantwortet.

Weitere Untersuchungen durch das Landesverwaltungsgericht

Nun muss das Landesverwaltungsgericht prüfen, ob der Kies und Sand in Altach tatsächlich nach der Förderung weiterverarbeitet werden. Die Opposition in Altach zweifelt nicht daran. Falls dies bestätigt wird, könnten die fälligen Abfallabgaben eine sechsstellige Summe erreichen.

(VOL.AT)

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